Kreditwiderruf BGH: Besonderer Hinweis "Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts" fehlerhaft

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Mit Urteil vom 10. Oktober 2017 – Az. XI ZR 455/16 hat der Bundesgerichtshof einen weiteren Fehler in vielen Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, bestätigt.

Die Formulierung:

„Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben“

sieht der BGH als fehlerhaft an. Die Formulierung ist nach Auffassung des BGH auch unabhängig davon fehlerhaft, ob es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder nicht.

Wer eine Widerrufsbelehrung mit dieser Formulierung zu seinem bis zum 10.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag erhalten hat und den Vertrag bis zum 21.06.2016 bereits widerrufen hat, kann sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche nach Widerruf nun auch auf die Rechtsprechung des BGH berufen.

Die Chancen zur erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen nach Widerruf haben sich mit der Entscheidung des BGH deutlich verbessert, da davon auszugehen ist, dass sich Gerichte zur Frage der Fehlerhaftigkeit vergleichbarer Widerrufsbelehrungen der Entscheidung des BGH anschließen werden.

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertritt Darlehensnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kreditwiderrufen deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten. Nehmen Sie zu uns gerne unverbindlich Kontakt auf.


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