Kündigung und Zustellung bzw. Zugang

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In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Kündigungen nicht mit der richtig berechneten Frist - sei es gesetzlich, vertraglich oder tarifvertraglich - ausgesprochen werden.

Teilweise liegt dies an unrichtiger Berechnung der Frist aus Unkenntnis der richtigen Berechnung oder welche Frist überhaupt gilt.

Oft treten die Probleme für den Arbeitgeber jedoch im Rahmen der Zustellung bzw. des Zugangs auf.

Bei persönlicher Übergabe mit schriftlicher Bestätigung oder unter Zeugen ist der Zugang klar.

Erfolgt die Zustellung mittels Boten und Übergabe ebenfalls. Wirft der Bote jedoch die Kündigung nur in den Briefkasten oder heftet das Schreiben gar nur an die Haustüre, gehen die Probleme oft schon los.

Bei Zustellung durch Post ist zwar der Nachweis des Zugangs gesichert (Einwurf/Einschreiben), aber nicht die tatsächliche Dauer der Zustellung. Verspätete Briefkastenleerung, Zustellungsprobleme etc. können zu nachteiligen Verzögerungen führen.

Arbeitgeber sollten deshalb immer frühzeitig kündigen und ggf. eine Kündigung auf mehreren Wegen zustellen.

Arbeitnehmer sollten bei knappem Zugang prüfen lassen, wann denn die einschlägige Kündigungsfrist tatsächlich beginnt und wann tatsächlich Zugang war.


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