Kündigung wegen gefälschtem Impfpass, Corona-Test – die wichtigsten Fragen und Antworten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Gefälschte Impfpässe, Impfzertifikate, die auf falschen Angaben beruhen, irreführende Corona-Tests: Manch ein Arbeitnehmer, der solche Nachweise am Arbeitsplatz vorgezeigt hat, hat deswegen die Kündigung bekommen, bei anderen ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Arbeitgeber das herausbekommt.

Was sind die wichtigsten Fragen von Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang? Die Fragen, und Antworten, kennt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Darf der Arbeitgeber wegen eines gefälschten oder falschen Impfpasses oder Testergebnisses kündigen?

Grundsätzlich: Ja! Wer solche Nachweise am Arbeitsplatz vorlegt, begeht damit regelmäßig eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber darf deshalb regelmäßig verhaltensbedingt und ohne vorherige Abmahnung kündigen, unter Umständen sogar fristlos.

2. Wie sollte der Arbeitnehmer auf eine Kündigung reagieren?

Arbeitnehmern rate ich regelmäßig dazu, gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen und Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, entweder um den Arbeitsplatz zu retten, um eine Abfindung herauszuholen, oder wenigsten um die nachteiligen Folgen einer Kündigung abzumildern.

Wichtig: Von Alleingängen rate ich ab! Für einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess ist es beinahe unerlässlich, dass sich der Arbeitnehmer von einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lässt.

3. Warum lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer fast immer?

Der Arbeitgeber muss alles, was zum Pflichtverstoß gehört, vor Gericht beweisen! Meist gelingt das nicht, oder es ist zumindest sehr zweifelhaft, ab der Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachweisen kann.

Wird vor Gericht klar, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten nicht nachweisen kann, verliert er den Prozess, oder er wird gezwungen sein, eine entsprechend hohe Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen.

In den meisten Fällen bleibt es vor Gericht zweifelhaft, ob der Arbeitnehmer den Pflichtverstoß begangen hat. Dann zahlen die meisten Arbeitgeber lieber eine Abfindung, als den Prozessverlust zu riskieren.

Auf der anderen Seite sind die Nachteile einer Kündigung für Arbeitnehmer gravierend. Es droht eine Beendigung ohne Abfindung, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, und der Verlust von Versicherungsschutz. Der Arbeitnehmer sollte deshalb regelmäßig klagen, um diese Nachteile abzumildern.

Hinzu kommt, dass die Einleitung eines Strafverfahrens dadurch verhindert werden kann, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht mit einem Abfindungsvergleich einigen.

4. Macht es einen Unterschied, ob der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist?

Ich rate Arbeitnehmern mit Rechtsschutzversicherung in fast allen Fällen zur Klage: Das Kostenrisiko ist gering, und fast immer haben rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer vor Gericht eine verbesserte Verhandlungsposition.

Arbeitnehmer, die nicht rechtsschutzversichert sind, sollten ihre Klagechancen vorab von einem erfahrenen Kündigungsschutzexperten prüfen lassen. Meist profitiert der Arbeitnehmer aber auch hier deutlich von einer Klage, nicht zuletzt wegen der zumeist gezahlten Abfindungen.

5. Worauf sollte man bei der Wahl des Anwalts achten?

Zunächst: Dass es sich um einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht handelt.

Das Kündigungsschutzrecht ist eine komplexe und schwer zu überblickende Rechtsmaterie: Es braucht möglichst viel Prozesserfahrung, und möglichst auch die Spezialisierung eines Fachanwalts, um die Chancen des Arbeitnehmers vor Gericht möglichst optimal zu nutzen.

Auch sollte der Anwalt ein gutes Verhandlungsgeschick besitzen.

Ebenfalls wichtig: Da bei einer Kündigung wegen Impfpassfälschung immer auch ein Strafverfahren droht, sollte man sich in diesen Fällen regelmäßig an einen Anwalt wenden, der auch mit den strafrechtlichen Bezügen einer Kündigung vertraut ist. 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Fachanwalt Bredereck hat auch langjährige Erfahrung bei der Strafverteidigung von Arbeitnehmern, denen man Straftaten am Arbeitsplatz vorwirft.

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