Kündigung wegen Impfpassfälschung – gelten je nach Beruf unterschiedliche Maßstäbe?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Wieder hat sich ein Arbeitsgericht mit der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Impfpassfälschung beschäftigt. Geklagt hatte eine Bielefelder Klinikärztin, die einen gefälschten Impfpass angegeben hatte, als Nachweis ihres vermeintlichen Impfstatus als Geimpfte. Sie verlor den Prozess, dabei lässt die Begründung des Gerichts aufhorchen.

Das Arbeitsgericht befand nämlich, allgemein gesprochen, dass eine, medizinisch hoch qualifizierte, Ärztin für ihren Beruf ungeeignet sei, wenn sie die Corona-Schutzimpfung ablehne.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck nimmt diesen Fall zum Anlass, um zu zeigen, ob und inwieweit die berufliche Qualifizierung einen Unterschied macht für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung:

Würde eine Impfpassfälschung einer Ärztin also anders zu bewerten sein, als die einer Pflegehilfskraft oder eines Hausmeisters?

Im Grunde: ja. Denn bei jeder Kündigung, besonders aber bei der fristlosen, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den Interessen der Arbeitnehmerin, ihren Job zu behalten und dem Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung.

Im Rahmen der Interessenabwägung prüfen die Gerichte auch den „Unwertgehalt“ einer Handlung beziehungsweise Straftat des Arbeitnehmers zu Lasten des Arbeitgebers. Von einem Arzt könnte ein Gericht eher erwarten, dass er aufgrund seiner medizinischen Ausbildung die Folgen einer Impfverweigerung im Krankenhaus eher nachvollziehen kann, als eine Pflegehilfskraft oder ein Hausmeister, deren Wissen vermeintlich meist eher aus der Presse oder den Sozialen Medien stammt, und nicht aus der Fachliteratur.

Verweigert ein Arzt die Impfung und führt er seinen Arbeitgeber mit einem gefälschten Impfpass hinters Licht, dürften Arbeitsgerichte oft strenger urteilen als gegenüber dem Hausmeister, dem man es vielleicht eher „verzeiht“, wenn er aufgrund von Berichten in den Sozialen Medien in Panik geraten ist und seine Impfverweigerung mit einem gefälschten Impfpass kaschiert.

Dennoch: Auch für Angehörige medizinischer Berufe bleiben die Klageaussichten in vielen Fällen gut. Bei einer Kündigung wegen Impfpassfälschung rate ich in vielen Fällen zu einer Kündigungsschutzklage. Die meisten Klagen enden während des Gerichtsprozesses mit einem Vergleich, infolgedessen der Arbeitnehmer eine hohe Abfindung mit nach Hause nehmen kann.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Rechtsanwalt Bredereck ist zugleich seit vielen Jahren als Strafverteidiger im Bereich arbeitsplatzbezogener Straftaten tätig.


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