Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit - ein Überblick

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Die Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit ist eine häufige Frage im Arbeitsrecht und stellt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vor Herausforderungen. In Deutschland ist eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit erläutert.

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers und beendet das Arbeitsverhältnis. Nach § 626 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Eine Konkurrenztätigkeit kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die im direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber steht. Eine Konkurrenztätigkeit kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer ein eigenes Unternehmen gründet, das in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber steht.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

Eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine Konkurrenztätigkeit ausgeübt hat und diese den wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung darstellt. Eine Konkurrenztätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber steht. Hierzu zählen beispielsweise eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen oder die Gründung eines eigenen Unternehmens.

Die Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Konkurrenztätigkeit den wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Konkurrenztätigkeit das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig und schwerwiegend beeinträchtigt hat. Hierzu zählen beispielsweise eine Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an das Konkurrenzunternehmen oder eine gezielte Abwerbung von Kunden des Arbeitgebers.

Rechtliche Schritte bei einer Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit erhalten haben, sollten sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Der Fachanwalt kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen und die Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.

Im Falle einer unwirksamen Kündigung kann die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage er

heben. Hierbei muss die Arbeitnehmerin innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Die Klage hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts fortgesetzt wird.

Wird die Kündigungsschutzklage erfolgreich durchgesetzt, hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Lohnfortzahlung. Im Falle einer rechtmäßigen Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.

Fazit

Eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit stellt eine besondere Herausforderung im Arbeitsrecht dar. Eine solche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit erhalten haben, sollten sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um ihre Rechte zu sichern.


Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Foto(s): Dr. Stephan Schmelzer

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