Kunde der Sparkasse Bremen wird nach Phishing-Angriff entschädigt.

  • 2 Minuten Lesezeit

Kunden erhalten € 4.000,- von der Sparkasse Bremen zurückerstattet. 

Was war passiert? 

Unsere Mandanten waren Opfer eines Phishing-Angriffs gewesen. 

Beim Phishing versuchen Kriminelle, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als Sparkasse oder Bank auszugeben.  Die Bankkunden sollen dazu veranlasst werden, persönliche Daten wie Zugangsdaten, Passwörter und TAN einzugeben. Über Links wird Schaftsoftware auf dem Rechner bzw. Smartphone installiert. Damit erhalten die Täter Zugriff auf das Konto der Verbraucher und überweisen davon Geld auf ihr eigenes Konto. 

Was können Sie tun? 

Sind Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden? Dann handeln Sie schnell! 

Lassen Sie Ihr Konto und Ihre Karten sperren. 

Wenden Sie sich am besten umgehend an einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Empfehlenswert ist, mit diesem bereits die Schadensanzeige, die Sie gegenüber Ihrer Bank abgeben, abzusprechen. 

Fordern Sie Ihr Geld zurück!

Gemäß § 675u BGB hat die Bank im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder das Kreditinstitut auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat.

Grobe Fahrlässigkeit?

Die Banken wenden in der Regel ein, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, indem er auf die Phishing Nachrichten geantwortet habe, und verweigern deshalb erst einmal in vielen Fällen die Rückerstattung. 

Lassen Sie sich nicht davon einschüchtern! 

Grobe Fahrlässigkeit liegt in viele Fällen gar nicht vor. 

Außerdem sind nach der Rechtsprechung auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Bankkunden  zu berücksichtigen. 

Wir fordern Ihr Geld zurück.

Sind auch Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden? Wir beraten Sie gerne und fordern von dem Kreditinstitut Ihr Geld zurück. In vielen Fällen lassen es die Kreditinstitute nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, sondern entschädigen unsere Mandanten nach unserer Intervention außergerichtlich und erstatten sogar die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger hilft auch gerne Ihnen weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt

Beiträge zum Thema