Sportwetten: Der I. Senat des Bundesgerichtshof öffnet eine neue Tür.

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Verbraucher können auf Rückzahlungen von Spieleinsätzen hoffen.

 

Der Fall:

Zur Entscheidung steht ein Fall von Sportwetten nach dem Glücksspielstaatsvertrag aus 2012 (GlüStV 2012) Der Fall ist übertragbar auf alle Onlineglücksspielanbieter aus dem Zeitraum bis 30.06.2021. Danach gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag.

Der betroffene Spieler hatte im Zeitraum von drei Monaten insgesamt ca. € 11.000,00 bei Sportwetten verloren. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf und verurteilte das Onlinecasino zur Erstattung der Verluste. Der BGH hat nun einen 25-seitigen Hinweisbeschluss erlassen und beabsichtigt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts zu bestätigen (nachzulesen unter BGH.de, BGH I ZR 88/23).

Die allgemeine Rechtslage: 

Bislang ging es bei Onlinecasinos und Sportwetten meist um die Frage, ob für das Angebot eine Lizenz nach Deutschem Recht notwendig ist. Die Oberlandesgerichte haben dies bejaht, der BGH hat diese Verfahren wegen einer Vorlage vor dem Europäischen Gerichtshof zunächst nicht entschieden. 

Der jetzige Hinweisbeschluss geht in eine andere Richtung  Der BGH hebt nicht auf das Vorliegen einer Lizenz ab. Er hebt eine Regelung des § 4 GlüStV hervor, wonach ein Verlustlimit eingehalten werden muss. Nach dieser Regelung darf der monatliche Verlust des Spielers € 1.000,00 nicht übersteigen. Der BGH stellt hierzu erstmals höchstrichterlich fest, dass ein Verstoß gegen diese Norm die Nichtigkeit des gesamten Spielvertrages nach sich zieht. Lässt der Anbieter in einem Monat höhere Verluste zu, ist der gesamte Verlust des Monats aufgrund der Nichtigkeit zu erstatten.  

Mit einem abschließenden Urteil rechnen wir indes nicht. Bestätigt der BGH seine Rechtsauffassung im weiteren Verfahren, wird der Sportwettenanbieter ein Urteil verhindern, sei es durch Vergleich oder vollständige Zahlung.

Sind auch Sie betroffen?

Rechtsanwalt Dietmar Klinger begrüßt diese Entscheidung des BGH: Die Rechtslage verfestigt sich, die Sportwettanbieter und Onlinecasinos haben trotz unbeschränkter Geldmittel und der Beauftragung von Großkanzleien, schlechte Karten vor Deutschen Gerichten. Es lohnt sich daher, bei nicht unerheblichen Verlusten prüfen zu lassen, ob ein Verfahren gegen den Glücksspielanbieter aussichtsreich ist.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger vertritt auch gerne Ihre Interessen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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