kununu Bewertung löschen lassen – wann und wie geht das?

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Gute Bewertungen sind auch für Arbeitgeber heute ein wichtiges Werbemittel im Wettstreit um gute Mitarbeiter und für die Darstellung als zukunftsfähiges Unternehmen. kununu ist derzeit nach eigenen Angaben das größte Bewertungsprotal für Arbeitgeber in Deutschland.

Bewertungen sind aber auch auf kununu nicht immer gut und auch nicht immer echt. 

Was können Arbeitgeber gegen falsche oder schlechte Bewertungen bei kununu tun?

Bewertungen sind in der Regel anonym

Bei kununu bewerten die (ehemaligen) Mitarbeiter, Bewerber oder Azubis anonym. Umso wichtiger ist es, dass die Bewertungen bestimmte Regeln einhalten. Nicht jedes Arbeitsverhältnis und nicht jede Bewerbungsrunde geht im Guten auseinander. Da kochen schnell Emotionen hoch und Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass auch für die Bewertung die Regeln des Fairplay eingehalten werden.

Regeln für Bewertungen

Bewertungen auf kununu müssen zum einen die kununu-Richtlinien einhalten, zum anderen dürfen sie nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.

Kununu Richtlinien 

(https://inside.kununu.com/kununu-richtlinien/)

  1. Nach den kununu-Richtlinien muss der Verfasser einer Bewertung für den bewerteten Arbeitgeber gearbeitet oder sich dort beworben haben.
  2. Eine Bewertung für den aktuellen Arbeitgeber ist alle 12 Monat möglich; von dieser Regel abweichende Mehrfachbewertungen sind unzulässig.
  3. Je Bewerbungsverfahren darf eine Bewerbungsbewertung geschrieben werden.
  4. Zu jeder Bewertung muss der Verfasser eine gültige E-Mail-Adresse angeben, damit die Bewertung jederzeit angepasst werden kann und Rückmeldungen von kununu für Rückfragen oder in Beschwerdefällen möglich sind.
  5. Bewertungen dürfen keine persönlichen Informationen zu anderen Personen (z.B. Namen, sexuelle Orientierung etc.), Werbung oder Spam, außerdem keine Links enthalten.
  6. Schmähkritik und Beleidigungen sind nicht gestattet. Darunter fallen Aussagen ohne beruflichen Kontext, die nur auf Herabwürdigung abzielen, sowie Schimpfwörter. 
  7. Meinungsäußerungen sind erwünscht. Wenn von Tatsachen berichtet wird, weist kununu daraufhin, dass es vorkommen kann, dass um weitere, konkrete Informationen oder Nachweise gebeten wird.
  8. Die systematische Beeinflussung des kununu-Bewertungs-Score ist unzulässig. Nicht erlaubt sind u.a. bezahlte Bewertungen, das Schaffen von Anreizen für nicht anonyme Bewertungen, Aufforderungen bestimmte, positive Bewertungen zu schreiben, das gezielte Selektieren von Mitarbeitern, um diese zu Bewertungen aufzufordern, das Ausüben von Druck auf Mitarbeiter, Bewertungen zu schreiben, ändern oder zu löschen.

Gesetzlicher Rahmen für Bewertungen

Der gesetzliche Rahmen für Bewertungen stellt sich wie folgt dar:

  • Das Behaupten falscher Tatsachen ist unzulässig. Aus der Unzulässigkeit falscher oder unwahrer Tatsachenbehauptungen folgt das Verbot sog. Fake-Bewertungen. Denn wer eine Arbeitgeberbewertung abgibt, erklärt damit indirekt, dass der Bewertung ein (ehemaliges) Beschäftigungsverhältnis zu Grunde liegt. Entsprechendes gilt für eine Bewerbungsbewertung; dieser muss eine tatsächliche Bewerbung zu Grunde liegen.
  • Bewertungen sind vor allem Meinungsäußerungen und Werturteile. Diese sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt (Art. 5 Abs. 1 GG). Aber auch für die Meinungsfreiheit gelten gewisse Grenzen. Unzulässig werden eine Meinungsäußerung oder ein Werturteil, wenn sie sich als Formalbeleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung darstellen. Und eine Bewertung wird zu einer unzulässigen Schmähkritik, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung und Herabsetzung im Vordergrund steht und der Arbeitgeber gewissermaßen an den Pranger gestellt werden soll.

Kununu-Bewertungen löschen lassen

Da kununu-Bewertungen in der Regel anonym sind, ist es für Arbeitgeber nicht einfach zu überprüfen, ob eine Bewertung echt ist, also tatsächlich von einem (ehemaligen) Mitarbeiter stammt, In diesem Zusammenhang liest man aktuell häufiger, gestützt auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 9. Februar 2024 –7 W 11/24) müsse kununu den Klarnamen des Bewertenden nennen oder die Bewertung löschen, wenn der Arbeitgeber die Bewertung als Fake-Bewertung beanstandet.

Kununu muss Klarnamen nennen oder löschen? Wohl nicht!

Diese Entscheidung hat zwar für viel Aufsehen gesorgt; es handelt sich aber nur um einen Beschluss in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und kununu hat bekannt gegeben, in diesem Streit das Hauptsacheverfahren durchzuführen.

Ob sich am Ende der BGH dem Standpunkt des OLG Hamburg anschließt, kununu müsse dem Bewerteten die Person des Bewertenden so „individualisieren“, „dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann“, bleibt abzuwarten.

BGH geht von Recht auf anonyme Bewertung aus

Bisher hat der BGH insoweit entschieden, dass Bewertungsportale an den Bewerteten zur Prüfung des Vorliegens eines zur Bewertung berechtigenden Geschäftskontakts diejenigen (nur) Informationen und Unterlagen weiterleiten müssen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften in der Lage gewesen sind. Eine „Individualisierung“ des Bewertenden, die einer Klarnamenpflicht gleichkäme, ist danach gerade geboten und auch nicht gestattet.

Können Sie Ihre Bewertung löschen oder ändern lassen?

Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitgeber, Unternehmen, Ärzte, und andere von Bewertungen Betroffene und unterstützt Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Die Wirkung schlechter Bewertungen kann zu nachteilig sein, um diese ungeprüft hinzunehmen.

Sprechen Sie uns an!

Foto(s): Jens Fusbahn, Frank Beer


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