Kurz und knapp 10 (Verkehrsrecht, Reiserecht, Medizinrecht & Arzthaftungsrecht, Urheberrecht)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Gegenverkehr hat Vorfahrt
Linksabbieger müssen den Gegenverkehr passieren lassen. Die Durchfahrtsregelung erstreckt sich auf den gesamten entgegenkommenden Verkehr. Auch zu weit links fahrenden, entgegenkommenden Fahrzeugen muss der Linksabbieger Vorfahrt gewähren.
Umgekehrt hat der entgegenkommende Fahrer seine Fahrweise an die konkrete Verkehrssituation anzupassen, anzuhalten und darf die Vorfahrt keinesfalls erzwingen. (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 409/06 - 132)
Reiserücktritt oder Reiseabbruch?
Mit einer Reiserücktrittversicherung sind nur Kosten abgedeckt, wenn die Reise vor Reiseantritt abgebrochen wird. Reisebeginn tritt mit Inanspruchnahme der ersten Leistung ein. Will man sich auch in Hinblick auf einen Reiseabbruch während der Reise absichern, empfiehlt sich eine Reiseabbruchversicherung.
Auf Unterschiede zwischen beiden Versicherungsarten muss das Reisebüro nicht von selbst hinweisen. (BGH, Az.: X ZR 182/05)
Umfassende Aufklärung vor Blutspende
Blutspender, die uneigennützig für die Allgemeinheit Blut spenden, müssen vor der Spende umfassend über die mit der Blutentnahme einhergehenden seltenen und spezifischen Risiken aufgeklärt werden.
Der Bundesgerichtshof sieht gerade bei uneigennützigen Blutspendern eine erhöhte Aufklärungspflicht. Denn der Spender muss in der Lage sein, abzuschätzen, ob er uneigennützig zum Wohle der Allgemeinheit die Gefahr einer erheblichen oder dauerhaften Beeinträchtigung auf sich nehmen will. (Az.: VI ZR 279/04)
Veröffentlichung von Werbefotos
Werbefotos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers und einem Bildquellennachweis veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch wenn Fotos ins Internet gestellt werden.
Hält sich der Verwender nicht daran, muss er nicht nur die üblichen Lizenzgebühren zahlen. Zusätzlich wird ein Schadensaufschlag berechnet, so dass letztlich sogar die doppelte Lizenzgebühr zu entrichten ist. (OLG Düsseldorf, Az.: 20 U 138/05)
(WEL)
Artikel teilen:
Beiträge zum Thema
Ihre Spezialisten zum Thema Medizinrecht
- Rechtsanwalt Berlin Medizinrecht |
- Rechtsanwalt München Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Hamburg Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Köln Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Münster Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Düsseldorf Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Dresden Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Hannover Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Stuttgart Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Darmstadt Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Dortmund Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Leipzig Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Mannheim Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Nürnberg Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Regensburg Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Aachen Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Augsburg Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Bremen Medizinrecht |
- Rechtsanwalt Essen Medizinrecht