Kurzarbeit und Strafbarkeit: Wo die Gefahren für Arbeitnehmer liegen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nicht nur Arbeitgeber machen sich in der Corona-Krise strafbar, weil sie bei der Kurzarbeit Regeln missachten. Auch Arbeitnehmer begehen mitunter eine Straftat, wenn sie bei Tricksereien mitmachen. Wodurch sich Arbeitnehmer strafbar machen und was sie dagegen tun können, sagt der Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Wer als Arbeitgeber bei seinen Mitarbeitern auf Kurzarbeit umstellt, ihnen aber gleichzeitig anordnet, voll zu arbeiten, begeht unter Umständen eine Straftat, die – falls von der Bundesagentur für Arbeit entdeckt – eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und das Hauptzollamt nach sich ziehen kann.

Laufen die Ermittlungen erst einmal an, wird man sich unter Umständen fragen, welche Rolle der Arbeitnehmer beim möglichen Betrug des Arbeitgebers gespielt hat. Manch einen Arbeitnehmer wird es überraschen, dass er eine strafbare Beihilfe zum Betrug begehen kann, wenn er auf Wunsch seines Arbeitgebers länger arbeitet während der Kurzarbeit!

Genauso macht sich strafbar, wer als Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit mehr arbeitet und dafür von seinem Arbeitgeber an der Steuer vorbei Geld bekommt, regelmäßig zumindest wegen Einkommenssteuerhinterziehung.

Was kann man dem Arbeitnehmer raten in diesen Situationen? Leider gilt: Wenn man an seinem Job hängt, sollte man auf keinen Fall sofort zu den Behörden gehen und Anzeige erstatten. Denn man riskiert dadurch die Kündigung durch den Arbeitgeber, und die könnte bei der aktuellen Rechtslage, in der Whistleblower kaum rechtlich geschützt sind, unter Umständen wirksam sein.

Ein Arbeitnehmer, den der Chef bittet oder auffordert, trotz Kurzarbeit mehr zu arbeiten, sollte seine Bedenken immer erst innerbetrieblich ansprechen. Wer eine Strafbarkeit befürchtet oder sich unsicher ist, ob der Arbeitgeber auf seine Bedenken mit einer Kündigung reagiert, sollte sich zuerst von einem Anwalt beraten lassen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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