Landgericht Berlin bestätigt Widerruf eines VW-Bank Kredits

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Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017 (4 O 150/16) den Widerruf eines VW Bank-Kredits bestätigt und die Rückabwicklung des Vertrags angeordnet. Die VW Bank hatte dem klagenden Verbraucher nicht alle gesetzlichen Pflichtinformationen vollständig erteilt. Durch den Widerruf des Kredites geht das Risiko des Wertverlustes an dem Fahrzeug auf die VW Bank über.

Sachverhalt

Der klagende Verbraucher hatte im August 2014 einen gebrauchten VW Touran zu einem Kaufpreis von 22.800 Euro erworben. Der Kilometerstand betrug zum Zeitpunkt des Kaufs 14.100 km. Den Kaufpreis finanzierte der Verbraucher über einen Kredit der VW Bank, wobei er eine Anzahlung von 8.000 Euro leistete. Auf den Kredit zahlte der Verbraucher monatlich 245,48 Euro.

In den Vertragsunterlagen wies die Bank zwar auf ein bestehendes ordentliches Kündigungsrecht hin. Ein Verweis darauf, dass der Kunde den Vertrag nach § 314 BGB auch außerordentlich kündigen kann, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, enthielt der Vertrag jedoch nicht. Darüber hinaus wurde im Vertrag auch nicht darauf hingewiesen, welche Berechnungsmethode die Bank bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung anwenden würde, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.

Im März 2016 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Vertrags. Nachdem die Bank den Widerruf ablehnte, schaltete er einen Anwalt ein. Da die Bank die Anerkennung des Widerrufs trotzdem verweigerte, wurde Klage zum Landgericht Berlin erhoben.

Zum Verfahren

Der Klage hat das Landgericht überwiegend stattgegeben. Nach der Ansicht der Berliner Richterin war der Widerruf wirksam. Die Bank hätte den Kunden sowohl auf alle gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten, als auch auf die von der Bank im Falle einer vorzeitigen Kündigung angewendete Berechnungsmethode zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung hinweisen müssen. Da sie dies nicht tat, konnte die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen.

Der Widerruf führt nach der Ansicht des Berliner Gerichts zu der folgenden Rückabwicklung:

  • Der Kunde erhält alle Zins- und Tilgungsleistungen und die Anzahlung zurück
  • Die Bank erhält zudem von dem Zeitpunkt der Auszahlung, bis zum Widerruf die vertraglich vereinbarten Zinsen. Nach dem Widerruf schuldet der Kunde jedoch keine Zinsen.
  • Darüber hinaus kann die Bank eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Ob ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wirklich besteht, ist unter Juristen sehr umstritten. Verbraucherschützer sehen im Wortlaut des Gesetzes einen Ausschluss dieses Anspruchs. Welche Ansicht sich durchsetzt, wird die Zukunft zeigen.

Die vom Gericht vorgenommene Berechnung der Nutzungsentschädigung erfolgte nach der sog. Werteverzehrtheorie. Danach erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Bruttokaufpreises im Verhältnis der zurückgelegten Kilometer zu der erwarteten Gesamtlaufleistung.

Dieselkunden sollten Widerrufsjoker prüfen

Der Widerrufsjoker ist insbesondere für Dieselkunden interessant, die das latente Risiko eines Wertverlustes von Dieselfahrzeugen auf die Banken abwälzen wollen. Dies gilt umso mehr, da im kommenden Jahr der Markt mit tausenden schwer verkäuflichen Dieselfahrzeugen aus endenden Leasingverträgen überschwemmt werden wird. In Anbetracht der geringen Nachfrage an gebrauchten Dieselfahrzeugen wird dies den Wert weiter drücken. Eine aktuelle Studie des renommierten Beratungsunternehmens PriceWaterhouseCoopers (PwC) legt dieses Ergebnis nahe.

Betroffene Dieselfahrer sollten daher die Möglichkeit eines Widerrufsjokers prüfen lassen.

Kostenlose Erstberatung

Wenn Sie Ihre Verträge prüfen möchten, stehen wir Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs bei Fragen rund um die Durchsetzung von Widerrufen gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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