Landgericht Berlin: Kreditvertrag der Volkswagen Bank fehlerhaft

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Fahrzeug durch Widerruf der Finanzierung günstig loswerden!

Das Landgericht Berlin hat die Volkswagen Bank am 05.12.2017 dazu verurteilt, einem Fahrzeugbesitzer einen Betrag von 12.404,56 EUR Zug um Zug gegen Herausgabe eines im Jahr 2014 für 22.800,00 EUR gebraucht gekauften VW Touran zu zahlen (Aktenzeichen 4 O 150/16). Ob es sich dabei um ein Dieselfahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Der Fahrzeugbesitzer hatte den Kreditvertrag im Jahr 2016 widerrufen und geklagt, nachdem die Volkswagen Bank den Widerruf zurückgewiesen hat. Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass der Widerruf wirksam ist, weil in dem Darlehensvertrag die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft sind, ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht der Bank nach § 314 BGB fehlt und nicht angegeben ist, dass eine Kündigung der Bank auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen muss.

Die Angaben zur Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung lauteten:

Den Schaden wird die Bank nach den vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere

  • ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau
  • die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme
  • den der Bank entgangenen Gewinn
  • den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie
  • die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.

Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert:

  • 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als ein Jahr beträgt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags
  • den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Das Landgericht Berlin stellt hierzu fest, dass die Bezugnahme auf vom Bundesgerichtshof vorgeschriebene finanzmathematische Rahmenbedingungen und die nicht abschließende Aufzählung von Kriterien nicht ausreiche. Es sei die gewählte Berechnungsmethode und nicht mehrere in Betracht kommende anzugeben.

Infolge des Widerrufes könne der Fahrzeugbesitzer seine Anzahlung von 8.000,00 EUR sowie die Kreditraten von 9.328,24 EUR zurückverlangen. Die Bank könne die Darlehenszinsen von 1.012,31 EUR verlangen und eine Nutzungsentschädigung von 3.911,37 EUR, was nur 9,7 Cent pro gefahrenem Kilometer ausmacht. Im Ergebnis sind dem Fahrzeugbesitzer für die über dreijährige Nutzung seines VW Touran und für die gefahrenen 40.469 Kilometer somit nur Kosten von 4.423,68 EUR entstanden. Das ist äußerst günstig, da Neufahrzeuge in der Regel schon mit der Zulassung rund 20 % an Wert verlieren. Wenn es sich um ein Dieselfahrzeug handeln sollte, wäre der Wertverlust aufgrund des Dieselskandals jedenfalls weitaus höher. Der Widerruf der Fahrzeugfinanzierung stellt daher einen vorteilhaften Weg dar, vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge loszuwerden.


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