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Landgericht München verhängt Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung

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Die Berufungskammer des Landgerichts München I hat mit einem Urteil vom 26.04.2017 einen früheren Präsidenten der Münchner Musikhochschule wegen sexueller Nötigung einer Professorin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bereits in erster Instanz wurde der Angeklagte im vergangenen Jahr durch das Amtsgerichts München bezüglich des Vorfalls mit der Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. In einem weiteren Fall, in dem ihm eine sexuelle Nötigung einer Dozentin vorgeworfen wurde, wurde der Angeklagte freigesprochen. 

Nach Ansicht der Kammer habe der 62-jährige Angeklagte die Geschädigte in zwei Fällen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gedrängt. Eine falsche Verdächtigung durch die Frau sei nicht gegeben, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. 

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Nach dessen Ansicht habe der Angeklagte niemals Gewalt angewendet. Zudem sei der Angeklagte durch die Medien bereits vorverurteilt worden. Beide Vorfälle waren im Rahmen des Berufungsverfahrens nun erneut überprüft worden, den Freispruch in Bezug auf die Dozentin ließ das Gericht bestehen. 

Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Prozesses im März erneut bestritten, die beiden Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch wiederholte er, es habe kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben. Allerdings entschuldigte sich der Angeklagte für „ethisch-moralisch unangemessenes Verhalten“. 

Der Angeklagte ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums. Er lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falls ruhen. Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn eine zweite Anklage, wieder wegen sexueller Übergriffe gegen zwei Frauen. 


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