Landgericht Ravensburg findet neuen Fehler in Autokrediten
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Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 (2 O 259/17) die Wirksamkeit eines Kreditwiderrufs festgestellt und hierbei einen neuen Fehler in Autokreditverträgen ausfindig gemacht. Diesen Fehler konnten wir insbesondere in zahlreichen Verträgen der Volkswagen Bank wiederfinden.
Sachverhalt
Der klagende Verbraucher erwarb im Juli 2015 einen Skoda Roomster. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss der Verbraucher einen Darlehensvertrag über € 8.160,29 ab. Der Darlehensvertrag wurde über das Autohaus vermittelt. In der Widerrufsinformation heißt es im Abschnitt zu den Widerrufsfolgen unter anderem:
„Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des Fahrzeug-Kaufvertrages überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.“
In den Darlehensbedingungen findet sich sodann unter Ziffer 6 der folgende Text:
„6. Widerruf:
a. Wertverlust
Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeuges entstandene Wertminderung (zum Beispiel Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.“
Im Mai 2017 erklärte der Verbraucher den Widerruf seins Darlehensvertrags und verlangte die Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts. Die beklagte Bank wies den Widerruf postwendend zurück und meinte, die Verträge entsprächen den gesetzlichen Vorgaben. Aus diesem Grunde wurde Klage zum Landgericht Ravensburg erhoben.
Zum Verfahren
Das Landgericht hat der Klage weit überwiegend stattgegeben und festgestellt, dass die Autobank keinen Anspruch mehr auf die vertraglich vereinbarten Leistungen hat. Ebenso hat das Landgericht die Autobank verurteilt, einen Betrag von € 6.906,10 an den Verbraucher zu zahlen.
Das Gericht hat den Widerruf für wirksam erachtet, da der Hinweis in Ziffer 6 der Darlehensbedingungen inhaltlich falsch ist und im Widerspruch zu den Ausführungen in der Widerrufsinformation steht. Dies führt nach Ansicht des Landgerichts dazu, dass der zum Widerruf geneigte Verbraucher von der Ausübung seines Rechts abgehalten werden kann.
Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss der Verbraucher keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr leisten. Vielmehr muss die Bank die bereits erbrachten Zahlungen (inkl. Anzahlung) erstatten. Diese beliefen sich vorliegend auf € 6.906,10.
Diesel zurückgeben
Insbesondere Dieselfahrer, denen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Fahrverbot in deutschen Städten droht, oder die vom Diesel Abgasskandal betroffen sind, sollten den Widerrufsjoker dringend prüfen. Mit dem Widerruf der Autofinanzierung kann eine vollständige Rückabwicklung des Kaufgeschäfts erzwungen werden. Das Risiko von Fahrverboten und Wertverlusten bei Diesel-Fahrzeugen und Skandal-Autos aus dem Volkswagenkonzern kann so auf die Händler abgewälzt werden. Aufgrund des Widerrufs gilt dies auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits verjährt sind.
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