Landgericht Traunstein iS. Schiffsfonds „MS Spica“: Neues Urteil verpflichtet Bank zu Schadensersatz

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuelles Urteil des LG Traunstein: Volksbank Raiffeisenbank muss Anleger wegen unterbliebener Provisionsaufklärung bei Zeichnung eines Schiffsfonds entschädigen 

Das Landgericht Traunstein hat die Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost mit Urteil vom 27.05.2019 zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds „MS Spica“ verurteilt. Das seitens Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass erwirkte Urteil festigt erneut die Position von Zeichnern geschlossener Fonds, die ihre Beteiligung über eine Bank erworben haben.

Die Bank hat nach Überzeugung des Gerichts gegen ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verstoßen, da sie weder durch den Kundenbetreuer noch durch rechtzeitige Übergabe des Beteiligungsprospekts über die konkrete Höhe der bezogenen Rückvergütung (hier: bis zu 12 %) informiert hat. Wenn eine Bank hinter dem Rücken des Anlegers heimlich Provisionen kassiert, dann muss sie darüber ungefragt aufklären. Die Gegenseite hatte unter anderem eingewandt, dass die Ansprüche des Klägers verjährt seien. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Der Kläger, ein 59-jähriger Landwirt aus dem Berchtesgadener Land, erhält nun das eingesetzte Geld komplett zurück (Euro 21.000,00, inkl. Agio).

Fazit: Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Kunden, die während der Beratung nicht über das Provisionsinteresse der Bank und über die Höhe der Rückvergütung aufgeklärt worden sind. Die (noch nicht rechtskräftige) positive Entscheidung des LG Traunstein reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die RA Dr. Jürgen Klass für seine Mandanten erstritten hat.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass

Beiträge zum Thema