Lebensversicherungen der Provinzial – Widerspruchsrecht nutzen und aussteigen!

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Jetzt Widerspruchsrecht prüfen lassen und aussteigen. Mit Werdermann | von Rüden.

Vielen Verbrauchern eröffnet sich heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Lebensversicherungsverträgen.

Versicherungsunternehmen wie die Provinzial haben Verbraucher zwischen 1994 und 2007 vielfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt und Ihnen damit einen späteren Ausstieg möglich gemacht. Denn ist eine Widerspruchsbelehrung wegen vermehrt auftretender Fehler ungültig, steht dem Verbraucher ein „ewiges“ Widerspruchsrecht zu.

Der Versicherungsnehmer kann seinem Vertrag also unabhängig von der 30-tägigen Widerspruchsfrist widersprechen. So eröffnet sich eine attraktive Möglichkeit, die ungeliebten Verträge ohne Verluste zu verlassen.

Warum lohnt es sich für mich, mein Widerspruchsrecht zu nutzen?

Viele Lebensversicherungen haben sich nicht den Vorstellungen der Verbraucher entsprechend entwickelt. So blieben die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen vielfach aus. Gleichzeitig blieben die von den Versicherten zu zahlenden Beiträge unverändert hoch. Die Lebensversicherungen wurden damit zur finanziellen Belastung, teilweise zum satten Verlustgeschäft.

Eine Kündigung ist dabei aber keine Option, da der vom Versicherer zurückzuzahlende Betrag, der sogenannte Rückkaufswert, aufgrund der schlechten Entwicklung der Versicherung zu gering wäre.

Widerspricht der Versicherungsnehmer seinem Vertrag hingegen, sind ihm fast alle ursprünglich geleisteten Zahlungen rückzuerstatten. Lediglich eine Verwaltungsgebühr und einen Risikoanteil darf der Versicherer einbehalten. So wird ein Ausstieg ohne Verluste möglich!

Falsche Widerspruchsbelehrungen auch bei der Provinzial. Jetzt Widerspruchsrecht prüfen lassen!

Auch die Provinzial hat jahrelang falsche Widerspruchsbelehrungen ausgegeben und Versicherungsnehmern damit einen späteren Ausstieg möglich gemacht. Ob auch Ihr Vertrag betroffen ist, sollten Sie überprüfen lassen. Unsere Experten stehen Ihnen in allen Fragen rund um Ihren Widerspruch gerne zur Seite. In diesem Artikel stellen wir zwei typische Fehler der Verträge der Provinzial dar. Diese können einen Fortbestand des Widerspruchsrechts bedingen.

Kein Hinweis auf Formerfordernis in Widerspruchsbelehrungen der Provinzial

Die Provinzial weist Ihre Kunden nicht darauf hin, dass sie ihren Widerspruch schriftlich zu erheben haben. Die Darstellungen der Provinzial lassen keinen Schluss darauf zu, in welcher Form der Widerspruch zu erfolgen hat. Für eine umfassende Belehrung wäre ein solcher Hinweis aber besonders wichtig gewesen. Es ergeben sich Zweifel an der Gültigkeit der Belehrung.

Provinzial benennt für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen nicht vollständig

In Verträgen der Provinzial heißt es zudem, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge von der „Überlassung aller Unterlagen“ ab. In der weiteren Belehrung wird jedoch nicht abschließend dargestellt, welche Unterlagen damit gemeint sein sollen. Es werden lediglich der Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen aufgezählt, tatsächlich muss der Versicherungsnehmer aber noch weitere Unterlagen erhalten.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Widerspruch durch Experten

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts sind wir der ideale Partner für den Widerspruch Ihres Lebensversicherungsvertrags. Deutschlandweit vertreten wir seit Jahren erfolgreich Verbraucherinteressen und sind sicher, auch in Ihrem Fall erfolgreich zu sein.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen stellen zwar einen ersten Anhaltspunkt für eine Widersprechbarkeit von Verträgen dar. Eine Garantie sind sie jedoch nicht. Daher ist ein professionelles Vorgehen gegenüber Ihrem Versicherer unerlässlich.

Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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