Lebensversicherungsverträge der Provinzial fehlerhaft

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Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Provinzial abgeschlossen haben, könnten gegenüber den Versicherungsgebern einen entscheidenden Vorteil haben. Denn mehr als 60 % der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge bei der Provinzial Lebensversicherung enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. In diesen Fällen setzte die 14-tägige Widerspruchsfrist nie ein. Das Widerspruchsrecht für die Verträge gilt demnach quasi ewig. Tausende Verbraucher können dem Abschluss ihrer Lebensversicherung dadurch noch heute, also Jahre später, widersprechen. Mit dem Recht zum Widerspruch geht die Option auf eine massive Geldersparnis einher. Keinesfalls sollten Kunden der Provinzial Lebensversicherung sich diese Möglichkeit entgehen lassen.

Widerspruch führt zu Ersparnissen

In dem oben genannten Zeitraum wurden viele Lebensversicherungsverträge, auch bei der Provinzial Lebensversicherung, nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Ein besonderes Kennzeichen dieser Methode liegt in der erst nach Vertragsschluss stattfindenden Zusendung einiger wichtiger Vertragsunterlagen. Viele Verbraucher werden sich also erst nach Vertragsschluss über das eigentliche Ausmaß der Verbindlichkeit klar. Aufgrund dieser Nachteilhaftigkeit wurde dieses Modell im Jahre 2008 letztendlich verboten. Zudem wurde seitens der Provinzial Lebensversicherung unter anderem damit geworben, die Lebensversicherung an einen Fonds zu binden. Dabei wurde den Versicherungsnehmern unter anderem versprochen, dass durch die Investition der Versicherungssumme in risikoreiche Finanzgeschäfte enorm hohe Rendite und damit wachsende Prämien entstehen würden. Aufgrund von zahlreichen Fehlinvestitionen und enormen Schwankungen auf den Finanzmärkten blieben diese jedoch aus. Der Renten- oder Lebensversicherungsvertrag wurde demnach mehr und mehr zu einer Belastung für den Verbraucher.

Eine Option, um aus dem nachteilhaften Vertrag frühzeitig auszusteigen, stellt die vorzeitige Kündigung dar. Jedoch erhält der Kunde dabei lediglich den sog. Rückkaufswert, und nicht den gesamten bereits gezahlten Betrag zurück. Die im Laufe der Zeit in die Lebensversicherung eingezahlten Beiträge liegen jedoch deutlich über dem Rückkaufwert. Eine deutlich günstigere Option stellt demnach der Widerspruch dar, da der Versicherungsvertrag vollständig rückabgewickelt wird. Die Provinzial Lebensversicherung ist daraufhin dazu verpflichtet, dem Verbraucher einen Großteil der bereits gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Für den betroffenen Kunden besteht demnach eine durchaus attraktive Option, sich doch noch von dem für ihn nachteilhaften Vertrag loszulösen.

Provinzial Lebensversicherung umgeht Deutlichkeitsgebot

Grundsätzlich ist jeder Versicherungsgeber – also auch die Provinzial Lebensversicherung AG – dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, präzise und vollständig über die ihm zustehenden Rechte zu belehren. Dieses gesetzliche Gebot hat die Provinzial in vielen Fällen missachtet. Unter anderem hat sie Provinzial den Verbraucher nicht dahingehend belehrt, dass im Falle eines Fernabsatzvertrages ein gleichartiges Widerspruchsrecht nach § 48 c VVG entsteht. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in einem solchen Fall die Möglichkeit hat, seinen Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen. Diese Ungenauigkeit führt zur Fehlerhaftigkeit – und damit zu einem ewigen Widerspruch – zum Vorteil des Verbrauchers.

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