Provinzial Lebensversicherung ebenfalls in Bedrängnis?

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Widerspruchsrecht für langjährige Provinzial-Kunden?

Kunden der Provinzial Lebensversicherung könnten in einer vorteilhaften Lage sein, ohne davon zu wissen. Denn viele Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag mit der Provinzial Lebensversicherung geschlossen haben, können noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben. Das ist besonders, weil das Widerspruchsrecht normalerweise auf wenige Wochen nach Vertragsschluss befristet ist. 

Da der Finanzdienstleister jedoch teilweise fehlerhafte Dokumente nutzte, setzte diese Frist gar nicht erst ein. Der Widerspruch ist sozusagen „ewig“ möglich. Neben der Provinzial Lebensversicherung sind auch viele andere Versicherer betroffen. 

Lebensversicherungen vor finanziellen Schwierigkeiten

Das „ewige“ Widerspruchsrecht ist angesichts der durchaus kritischen Lage von Versicherern, wie der Provinzial Lebensversicherung, von enormer Bedeutung. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen erwirtschaften die Finanzdienstleister kaum noch Überschüsse, in einigen Fällen waren die Bilanzen der letzten Jahre sogar negativ. Die Finanzkraft sinkt und Rücklagen müssen gebildet werden. Noch vor wenigen Jahren wurden Kunden Renditen in Höhe von bis zu 7 Prozent plus Überschussbeteiligungen versprochen. Inzwischen ist mehr als unsicher, ob diese Versprechen gehalten werden. Häufig wird die Summe, die von der Lebensversicherung ausgeschüttet wird, um einiges niedriger ausfallen als erwartet. Die Sicherheit, die Lebensversicherungen in den Köpfen vieler Verbraucher verkörperten, scheint dahinzuschwinden. Der „ewige“ Widerspruch ist für viele Versicherte die Chance, das sinkende Schiff zu verlassen, das eigene Ersparte zu sichern und aus der Lebensversicherung auszusteigen. 

Widerspruch statt Kündigung – Ausstieg ohne Verlust

Viele Finanzdienstleister schickten ihren Kunden in jüngster Vergangenheit Schreiben zu, in denen sie ein vorzeitiges Ende des Versicherungsvertrags anboten. Im Gegenzug sollte der Kunde eine Geldsumme erhalten. Diese Angebote sind für die Kunden selbst jedoch nachteilhaft und implizieren hohe Verluste. 

Ähnlich sieht es bei einer Kündigung aus. Kündigt der Versicherte den Versicherungsvertrag, erhält er lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Der Rückkaufswert ist ebenso eine Geldsumme, die meist weit unter dem real Ersparten liegt. 

Anders ist es beim Widerspruch: Auf einen erfolgreichen Widerspruch erfolgt die Rückabwicklung des Versicherungsvertrags. Abzüglich des Risikoanteils erhält der Kunde alle gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück. Durch den Widerspruch kann der Kunde also über sein tatsächlich angespartes Geld verfügen und dieses effizient anlegen. Ohne Verluste und ohne Probleme ist somit ein Ausstieg aus der Lebensversicherung möglich. 

Voraussetzung für „ewiges“ Widerspruchsrecht 

Sowohl bei der Provinzial Lebensversicherung als auch bei anderen Versicherern muss für die Berechtigung zum „ewigen“ Widerspruch eine Voraussetzung stets gegeben sein: die Versicherung muss bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben. Diese Widerspruchsbelehrung erhält jeder Kunde. Er soll damit über das Widerspruchsrecht samt Fristen, Folgen und Voraussetzungen informiert werden. Zur guten Verständlichkeit – auch für juristische Laien – hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Belehrung ausreichend deutlich abgefasst sein muss. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale wurde in rund 60 % der Fälle gegen gesetzliche Anforderungen verstoßen. Auch in vielen Belehrungen der Provinzial sind Fehler zu finden, die der Bundesgerichtshof als bedeutend angesehen hat. Deshalb, so die ständige Rechtsprechung, kann das Widerspruchsrecht in diesen Fällen noch heute ausgeübt werden. 

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet die erste Beratung kostenlos an!

Nichtsdestotrotz muss jeder Fall einzeln begutachtet werden. Werdermann | von Rüden bietet allen Betroffenen an, eine erste Sachverhaltsanalyse kostenlos vorzunehmen. Unsere Experten überprüfen Ihren Versicherungsvertrag auf ein etwaiges „ewiges“ Widerspruchsrecht. Dazu erhalten Sie die finanzielle Einschätzung, ob sich der Widerspruch lohnt. Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtungen ein!

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