LG Frankfurt setzt Verurteilungsserie gegen Volkswagen im Abgasskandal fort

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Das Landgericht Frankfurt in zwei weiteren veröffentlichten Entscheidungen die Volkswagen AG jeweils zum Schadensatz wegen Haftung nach § 826 BGB bei Motoren des Typs EA 189 verurteilt, Urteile vom 16. und 22.05.2019, Az. u. a. 2-07 O 350/18.

Diese Urteile zeigen wieder einmal eindrucksvoll, dass der von Volkswagen immer noch verbreitete Eindruck, Gerichte hätten oder würden überwiegend zu Gunsten von Volkswagen entschieden, schlicht falsch ist. Zum einen sind dabei zahlreiche Verfahren gegen Händler berücksichtigt, die häufig zu Lasten der Verbraucher entschieden wurden, da Ansprüche aus Gewährleistung schon verjährt waren, zum anderen sind dies häufig Urteile, die schon länger zurückliegen. Aktuell ist die Tendenz der Gerichte klar auf Seiten der geschädigten Verbraucher.

Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass viele Verfahren nicht durch Urteil entschieden werden, wie in der Presse berichtet wird, etwa

https://www1.wdr.de/nachrichten/wirtschaft/vw-diesel-abgasskandal-vergleiche-praezedenzurteil-100.html

Verbraucher sollten daher nicht mehr zögern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Auch wenn bereits Ansprüche im Musterfeststellungsverfahren geltend gemacht wurden, läuft für Geschädigte nun eine Frist.

Eine weitere Alternative zeigt nun eine neue Entscheidung des LG Koblenz auf, das den Schadensersatzanspruch bei Verbleib des Fahrzeugs beim Geschädigten auf 20 % des Kaufpreises schätzt, LG Koblenz, Urteil vom 17.12.2018 (Az. 15 O 136/18). Ein solches Vorgehen kann ggfs. sinnvoll sein, wenn man ohne Rechtsschutzversicherung das Prozesskostenrisiko senken will.

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RA Koch führt zahlreiche Klagen gegen Hersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal insbesondere an Landgerichten in Hessen und Baden-Württemberg. Er ist Kooperationspartner für das Rhein-Main-Gebiet der IG Dieselskandal; www.ig-dieselskandal.de.

Zudem bearbeitet er seit mehr als sechs Jahren den Widerruf von Darlehensverträgen und hat in diesem Bereich weit über 1.000 Fälle geprüft und bearbeitet. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn Ihr Fahrzeug finanziert wurde. Er kann mit Ihnen daher zwischen verschiedenen möglichen Ansprüchen für Sie den besten wählen.

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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