LG Köln: Rücktritt vom Kaufvertrag? Dann aber auch richtig!

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine Möglichkeit, sich wieder vom Kaufvertrag zu lösen, kann der Rücktritt darstellen. Im Falle des Rücktritts ist der gesamte Vertrag rückabzuwickeln und die jeweils empfangenen Leistungen (Zahlung bzw. Kaufgegenstand/Ware) wieder an den anderen Vertragspartner zurückzugeben. 

Da es sich beim Rücktritt um ein „scharfes Schwert“ handelt, sind an die Bedingungen zur Ausübung strenge Voraussetzungen geknüpft. Wir stellen hier kurz die wesentlichen Bedingungen des gesetzlichen Rücktrittsrechts dar:

  • Zunächst muss ein mehr als nur unerheblicher Mangel der Kaufsache vorliegen.
  • Dann bedarf es einer klaren und unmissverständlichen Aufforderung unter Fristsetzung an den Verkäufer, den Mangel zu beheben bzw. eine mangelfreie Kaufsache zu liefern. Die Frist muss so bemessen sein, dass dem Verkäufer eine Behebung bzw. Neulieferung möglich ist. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass die Aufforderung gut dokumentiert ist. Es muss nicht unbedingt ein Einschreibebrief sein, eine E-Mail genügt. Aber lassen Sie sich nicht auf rein telefonische Absprachen ein.
  • Eine Fristsetzung ist nicht nötig, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung abgelehnt hat oder diese fehlgeschlagen ist. Als Fehlschlag wird es gem. § 440 BGB angesehen, wenn zwei Behebungsversuche gescheitert sind. Wichtig: Die Behebungsversuche müssen denselben Mangel betreffen.

Wie die Berufungskammer des LG Köln erst jüngst in einer von uns vertretenen Angelegenheit feststellte, ist zwischen einem Behebungsversuch und einer Falschlieferung zu unterscheiden. So stellt es keinen Behebungsversuch dar, wenn statt einer neuen versehentlich eine andere/falsche Sache geliefert wurde. Hier wäre dem Verkäufer also erneut eine Frist zu setzen gewesen. 

Ebenfalls keiner Fristsetzung bedarf es, wenn die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar oder diese gar unmöglich ist.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Felix Waniek

Beiträge zum Thema