Lloyd Flottenfonds XI: MS Barbados insolvent – Hilfe für Anleger

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Für die Anleger des Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) wird die Lage immer bedrohlicher. Die Gesellschaft der MS Barbados ist pleite. Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Barbados Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG am 19. Januar 2017 eröffnet (Az.: 501 IN 2/17).

Wie die Lloyd Treuhand mitteilt, war die Bank zu keiner weiteren Finanzierung der Gesellschaft der MS Barbados bereit. Dadurch sei der Insolvenzantrag unausweichlich geworden. Nur unwesentlich besser sieht es beim zweiten Fondsschiff, der MS Bonaire, aus. Hier wurde der Bank inzwischen ein Restrukturierungskonzept vorgestellt. Damit dieses umgesetzt werden kann, muss aber auf der einen Seite die finanzierende Bank mitspielen und andererseits müsste sich die Lage der Containerschifffahrt spätestens ab dem vierten Quartal verbessern und auch die Charterraten wieder anziehen.

„Selbst wenn die Bank zu einer weiteren Finanzierung bereit ist, rechnen selbst Experten nicht mit einer kurzfristigen Erholung der Containerschifffahrt. Von daher sehen die Prognosen für die Anleger auch hier sehr düster aus. Spätestens die Insolvenz der MS Barbados sollte ein Alarmzeichen für die Anleger sein. Wenn sie sich nicht gegen die drohenden Verluste zur Wehr setzen, kann ihnen über kurz oder lang der Totalverlust ihrer Einlage drohen“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Die Probleme beim Lloyd Flottenfonds XI sind nicht neu. Daher hat Rechtsanwalt Röhrenbeck bereits eine Interessengemeinschaft für Anleger gegründet, um ihre Forderungen möglichst effizient durchsetzen zu können. In erster Linie geht es darum, die drohenden Verluste abzuwehren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Dass dem nicht so ist, mussten nicht nur die Anleger des Lloyd Flottenfonds XI erfahren. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken und Funktionsweise eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Röhrenbeck: „Aus vielen Gesprächen mit den Anlegern ist bekannt, dass die Risiken oftmals nicht erwähnt und auch das Totalverlust-Risiko verschwiegen wurde. Aus einer derartigen Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben. Anleger des Lloyd Flottenfonds XI können sich gerne der Interessengemeinschaft anschließen.“

Mehr Informationen dazu unter www.kanzlei-roehrenbeck.de/flottenfonds


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