„Machete Kills“ - Münchner Kanzlei mahnt ab!

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) versendet im Namen der Universum Film GmbH urheberrechtliche Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung des Films „Machete Kills“.

Wer eine Abmahnung der Münchner Anwälte von Waldorf Frommer erhalten hat, sieht sich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen ausgesetzt. Der geforderte Pauschalbetrag, welcher sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt, beläuft sich auf eine Höhe von 815,00 Euro. Der Unterlassungsanspruch zielt auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ab, die meist dem Abmahnschreiben beigefügt ist.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Vorwurf der Abmahnung lautet unerlaubtes Filesharing. Dem betroffenen Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, er habe den Exploitationfilm „Machete Kills“ über seinen Internetanschluss auf einem p2p-Netzwerk hochgeladen und anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten. Durch dieses Angebot wird das Werk öffentlich zugänglich gemacht, welches die Rechte der Rechteinhaberin, Universum Film GmbH, verletzt.

Was tun, wenn ich abgemahnt wurde?

Viele der Abgemahnten geraten in Panik und denken sich, dass es das Beste ist, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Dies ist aber nicht der Fall. Wenn Sie mit Nichtstun auf die Abmahnung reagieren, kann die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, die mit weiteren und vor allem höheren Kosten verbunden sind. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu, die Ihnen gesetzte Frist der Gegenseite zu notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser wird die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und die zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten erläutern.

Sollte ich die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte zunächst juristisch überprüft werden. Meist ist sie zu weitgehend und wird den Adressaten der Abmahnung unangemessen benachteiligen, indem sie zum Beispiel eine zu hohe Vertragsstrafe im Fall der Zuwiderhandlung oder eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festlegt. Demnach ist es sinnvoll eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt verfasst werden und sich nur auf die notwendigen Angaben erstrecken.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Machete Kills“ abgemahnt wurden, dann sollten Sie unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch anrufen. In diesem können Sie uns Ihren Einzelfall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 030 965 35 854 oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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