Magellan Maritime Services GmbH: „Vom Regen in die Traufe?“

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Setzt der Insolvenzverwalter die vertragswidrige Geschäftsführung durch Magellan fort?

Der Insolvenzverwalter hat in einer Pressemitteilung angekündigt, die laufenden Mietzahlungen zur Insolvenzmasse zu ziehen und damit das Insolvenzverfahren zu bestreiten. Wir finden dies unerhört und fordern den Insolvenzverwalter auf, die Mieten auszusondern und an die Anleger herauszugeben.

Mit dem Kaufvertrag hat jeder Investor auch einen Verwaltungsvertrag mit der Magellan geschlossen. Darin heißt es ausdrücklich, dass alle (Miet-)Rechte mit Kauf auf den Investor (Anleger) übergehen, dass die Magellan die Mietverträge für den Anleger abschließt und für diesen einzieht. Ebenfalls in diesem Vertrag wurde geregelt, dass mit Ausfall der Magellan als Mietgarantin (Insolvenz) jeder Investor die Ansprüche aus dem Mietvertrag unmittelbar wahrnimmt. 

Diese Vertragsklauseln sind eindeutig. Die Magellan hätte bereits nach Verkauf an den Investor die für ihn eingezogene Miete gesondert und getrennt von ihrem sonstigen Vermögen verwalten müssen. Der Insolvenzverwalter wäre jetzt verpflichtet, die Mieten auszusondern und von dem übrigen Vermögen bzw. Verbindlichkeiten der Magellan zu trennen. Die Mieten stehen direkt den Investoren zu, nicht dem Insolvenzverwalter. Die Mieten haben in der Insolvenzmasse nichts zu suchen.

Die Anleger sind sich nicht bewusst, welche Möglichkeiten der Einflussnahme sie nach dem Gesetz (Insolvenzordnung) haben. Rechtsanwalt Borchardt wurde nur als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, er muss in der ersten Gläubigerversammlung von den Anlegern bestätigt, also gewählt werden! Mit einer Mehrheit der Stimmen kann auch die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters erfolgen.

Die Kanzlei Mattil verfügt über die größte Erfahrung in der Vertretung von Anlegern in vergleichbaren Insolvenzen und wird an der Gläubigerversammlung teilnehmen. Mit einer Mehrheit der Stimmen können die Anleger (Gläubiger) erheblichen Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen und, wie erwähnt, sogar die Person des Insolvenzverwalters bestimmen. Die Kanzlei Mattil bietet den Gläubigern an, sie auf der Gläubigerversammlung zu vertreten und deren Stimmen auszuüben und hierfür kein gesondertes Honorar zu verlangen. Die Anleger müssen sich wehren, wenn sie die ihnen zustehenden Mieten nicht im Insolvenzverfahren verheizen lassen wollen.



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