Mangel bei Tieren - hier: Patellaluxation beim Hund

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Der Auslöser für eine Patellaluxation kann mehrere Ursachen haben. Grundsätzlich sollte man als Hundebesitzer der ggfls. Mängelrechte beim Verkäufer des Tieres ausüben möchte, dass die Patellaluxation im engeren Sinne nicht "die Erkrankung" ist, sondern nur das äußere Anzeichen für eine Fehlbildung ist. So kann die Patellaluxation durch ein zu eine flache Ausbildung der Gleitrinne (Trochleadysplasie = Fehlbildung der Gleitrinne), eine zu hoch stehende Kniescheibe, den Riss des stabilisierenden Bandes (MPFL) oder weitere Faktoren ausgelöst werden.

Liegen derartige Risikofaktoren vor, kann es wiederholt zu einer Patellaluxation kommen. Bezogen auf Mängel bei Tieren, insbesondere Hunden, bei denen die Patellaluxation oder auch die HD durchaus häufig vorkommt, ist deshalb genau zu prüfen:

A) Liegt ein krankhafter oder unfallbedingter Faktor für die Patellaluxation (nachfolgend: PL) vor, bspw. der oben erwähnte Riss des stabilisierenden Bandes (MPFL)?
Wobei mit äußerer Faktor gemeint ist, dass es sich nicht um eine genetische "Veranlagung" handelt, sondern das Band durch äußere Einwirkungen gerissen ist (Unfall) oder ein anderer Faktor durch Krankheit das Reißen des Bandes und damit die PL auslöst oder begünstigt hat. Liegen derartige Ursachen vor, ist die PL als "echter Mangel" im Sinne des Gewährleistungsrechts einzustufen. Dann muss allerdings der Nachweis geführt werden, dass bspw. das stabilisierende Band bereits bei Übergabe defekt war. Ob die Kniescheibe dann schon bei Übergabe oder erst später "herausspringt", ist dann aus rechtlicher Sicht unerheblich. Anders ausgedrückt: der Züchter oder Verkäufer des Tieres haftet nicht dafür, dass durch einen Unfall 8 Wochen nach Übergabe des Tieres das stabilisierende Band des Knies reißt. War das Band allerdings bei Übergabe gerissen, ist dies ein Mangel und die spätere PL nur noch eine Begleiterscheinung dieses Mangels.

B) Liegt eine genetische Disposition vor, die bei Übergabe des Tieres noch nicht ausgebildet war, sich aber zu einem späteren Zeitpunkt beim Tier ausbildet oder zeigt?
Typisches Beispiel für eine genetisch angelegt Fehlentwicklung ist die bei größeren Hunden oftmals anzutreffende Hüftgelenksdysplasie, kurz HD. Wird der Hund mit 12 oder 15 Wochen vom Züchter an den Käufer übergeben, ist eine HD schlicht noch nicht vorhanden und es ist auch bei besten Untersuchungsmethoden nicht absehbar, ob das Tier später eine HD entwickeln wird. Rechtlich liegt daher kein Mangel vor, denn im Zeitpunkt der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer ist das Tier als gesund einzustufen. Erst mit dem langsamen Abebben der Wachstumsphase des Tieres kann durch Röntgenuntersuchungen die unzureichende Ausbildung der Hüftpfannen des Tieres, also die HD erkannt und diagnostiziert werden. Anders ausgedrückt: der noch junge Hund hat eine noch unzureichend ausgebildete Hüftgelenkspfanne die sich noch im Wachstum befindet. Erst beim Abschluss des Wachstums wird sichtbar, ob bei dem Hund eine HD vorliegt und wenn ja, in welchem Umfang (Grad).
Ähnlich ist eine auf Trochleadysplasie (= Fehlbildung der Gleitrinne) zurückzuführende Patallaluxation einzustufen.
Der Käufer eines Tieres, dass genetisch bedingt erst längere Zeit nach der Übergabe ein Krankheitsbild entwickelt, bspw. die HD oder eine Trochleadysplasie (= Fehlbildung der Gleitrinne) zurückzuführende Patallaluxation, ist jedoch nicht rechtlos. Er kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ansprüche auf Schadenersatz haben, beispielsweise die Kosten einer Operation zur Beseitigung der Trochleadysplasie oder der HD. Die Voraussetzungen für derartige Ansprüche sind begründet im Grundsatz "Verschulden bei der Zucht."

Die Unterscheidung zwischen einem echten Mangel und einer zuchtbedingen Fehlbildung und den sich daraus ergebenden Rechten eines Tierkäufers ist äußerst komplex.
Wenn Sie einen Mangel bei Ihrem Hund  oder auch Pferd vermuten, sind Sie nicht rechtlos. Auch die gern vereinbarten Gewährleistungsausschlüsse durch die Verkäufer sind oftmals rechtlich nicht durchsetzbar. Sie sollten sich daher auf jeden Fall frühzeitig an einen im Tierrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. 

Ich helfe Ihnen und Ihrem Tier gern.


Rechtsanwalt
Armin Müller


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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