Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Tierschutz!

Tierschutz: Für eine artgerechte Haltung von Tieren

  • 5 Minuten Lesezeit
Tierschutz: Für eine artgerechte Haltung von Tieren

Tiere stehen nicht von jeher unter dem Schutz des Gesetzes. Erst im Laufe der letzten hundert Jahre entwickelte sich in der Gesellschaft ein Bewusstsein, Flora und Fauna auf der Erde zu bewahren. Ausdruck dieses Sinneswandels ist das heute geltende Tierschutzgesetz und eine "tierfreundlichere" Ausgestaltung weiterer Gesetze. Stellte das Bürgerliches Gesetzbuch (§ 90 BGB) früher noch Tiere rechtlich mit Sachen gleich, so wurde 1990 § 90a BGB eingefügt, der festlegt, dass Tiere keine Sachen sind und einen besonderen gesetzlichen Schutz genießen. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel verfassungsrechtlich im Grundgesetz (GG) verankert. 

Was bedeutet Tierschutz?

Unter Tierschutz versteht man alle Aktivitäten von Menschen, Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, ohne ihnen Leid, Schäden, Angst und unnötige Beeinträchtigungen zuzufügen. Auch ein schmerzloser Tod soll gewährleistet werden. Dieser Grundsatz ist auch in § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) festgehalten, in dem es heißt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“  

Der staatliche Tierschutz ist auch in Art. 20a Grundgesetz (GG) verankert, der lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ 

Tierschutz ist überall da präsent, wo Tiere ­– vor allem Wirbeltiere – den Interessen des Menschen dienen: im Privathaushalt und in der Landwirtschaft, in zoologischen Gärten und Zirkussen, beim Einsatz von Tieren im Sport, bei der Jagd und bei Tierversuchen. Das größte Konfliktpotenzial der Thematik liegt darin, dass der Tierschutz oft im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung (z. B. in Landwirtschaft und Forschung) steht, denn Letztere ist häufig mit einer Schädigung der Tiere verbunden.  

Wann ist Tierhaltung artgerecht?

Eine artgerechte Tierhaltung orientiert sich an den Bedürfnissen und biologischen Merkmalen der jeweiligen Tierart. Dabei werden die Tiergesundheit, das Wohlbefinden und die natürlichen Verhaltensweisen einbezogen. Immer mehr Verbraucher legen bei ihrem Fleischkonsum Wert auf das Wohl und den Schutz von Nutztieren. Problematisch dabei ist jedoch, dass eine feste Definition der artgerechten Haltung nicht existiert. Vielmehr legen Anbieter ihre Standards selbst fest, was zu einer hohen Anzahl uneinheitlicher Siegel auf Fleischverpackungen führt. Dies stiftet Verwirrung beim Verbraucher, für den unklar ist, inwiefern Betriebe tatsächlich Wert auf das Tierwohl legen. 

Das seit 1. April 2019 von vielen großen Supermarktketten eingeführte einheitliche „Haltungsform“-Siegel zeigt, dass es eine wirklich „gute“ Haltung in Deutschland kaum gibt. Von vier möglichen Stufen (von 1 „Stallhaltung“ bis 4 „Premium“) finden Verbraucher fast ausschließlich Fleisch der Stufe 1 im Supermarkt – das entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Kritisch ist, dass die Kennzeichnung für Bauern und Hersteller freiwillig ist. Trotz allem hat die Branche damit die Bundesregierung überholt, da die Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung noch aussteht – die dann auch nur für Schweine gilt. 

Welche Tierschutzvereine und -organisationen gibt es?

In Deutschland und auch international gibt es eine Vielzahl von Vereinen und Organisationen, die sich für das Wohl von Tieren einsetzen. Jede Gruppe hat ihren Fokus unterschiedlich gesetzt, aber sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Zu den bekannten Tierschutzorganisationen gehören: 

Verein/Organisation
Gründungsland und -jahr
Beschreibung
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Deutschland, 2000
Einsatz für Abschaffung der Massentierhaltung und Verbreitung der veganen Lebensweise.
Deutscher Tierschutzbund

Deutschland, 1881


Dachverband der Tierschutzvereine und Tierheime; Engagement gegen Missbrauch von Tieren. 
Deutsche Wildtier Stiftung
Deutschland, 1992
Einsatz für Schutz und Förderung von Wildtieren in Deutschland.
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Deutschland, 1899
Engagement für konkrete Ziele des Naturschutzes im In- und Ausland.
People for the Ethical Treatment of Animals (PETA)
USA, 1980
Weltweit größte Tierrechtsorganisation; Kampf u. a. gegen Massentierhaltung, Pelztierhaltung, Tierversuche und Fleischindustrie.
Provieh
Deutschland, 1973
Ältester und größter Tierschutzverein für artgemäße Nutztierhaltung in Deutschland; Einsatz gegen industrielle Intensivtierhaltung.
Vier Pfoten
Österreich, 1988
Internationale Tätigkeit; Betrieb von Tierschutz über Kampagnen und Projekte.
World Wide Fund For Nature (WWF)
Schweiz, 1961
Engagement für Erhalt der biologischen Vielfalt der Erde, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Eindämmung von Umweltverschmutzung und schädlichem Konsumverhalten.

Engagement für Erhalt der biologischen Vielfalt der Erde, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Eindämmung von Umweltverschmutzung und schädlichem Konsumverhalten. 

Obwohl die Rechte von Tieren bereits gestärkt wurden, gibt es auch heute noch gesetzliche Regelungen, die den Behörden nur eine unzureichende Befugnis für effektiven Tierschutz an die Hand geben. Das Tier als solches ist kein eigenständiger Rechtsträger und kann seine Rechte selbst nicht geltend machen. Tierschutzorganisationen, die dem Schutz des Tieres Geltung verschaffen wollen, haben aber kein eigenständiges Klagerecht zur Durchsetzung der Tierrechte vor Gericht, beispielsweise wenn sich Tierhalter oder Tierzüchter nicht an die gesetzlichen Tierschutzregeln halten. Um den Schutz der Tiere weiter zu verbessern, sollte man Tierschutzorganisationen die Verbandsklage ermöglichen – damit Tierschutz nicht nur im Gesetz steht, sondern auch mithilfe einer Tierschutz-Klage vor Gericht durchgesetzt werden kann.  

Wie kann man selbst im Tierschutz aktiv werden?

Möchte man selbst aktiv werden, ist dies auf viele verschiedene Arten möglich. Eine ist, sich im örtlichen Tierheim zu engagieren – sei es durch die Übernahme einer Tierpatenschaft oder durch eine Spende, durch Gassigehen mit Hunden, die Begleitung zu Tierarztbesuchen, das Reinigen von Käfigen oder gar das Aufnehmen eines (Pflege-)Tieres. Weiterhin kann man regionalen Gruppen beitreten, gemeinsam Demonstrationen oder Benefizveranstaltungen organisieren, Sachspenden sammeln oder Petitionen unterschreiben. 

Auch das Einmischen, wenn jemand sein Tier schlecht behandelt, oder das Helfen eines verletzten Wildtiers ist aktiver Tierschutz. Außerdem kann man auf das eigene Kaufverhalten und die Ernährung achten und andere über Missstände und artgerechte Haltung aufklären, um dazu beizutragen, dass das Thema Tierschutz mehr Beachtung findet. 

Was ist der Unterschied zwischen Tierschutz und Artenschutz?

Tierschutz, Artenschutz und Tierrechte unterscheiden sich in ihrer Zielrichtung. Liegt der Fokus im Tierschutz auf der sach- und artgerechten Haltung des einzelnen Tieres sowie seiner Unversehrtheit, geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten bzw. die Artenvielfalt zu erhalten. Die Vertreter von Tierrechten hingegen lehnen jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ab. 

Am Beispiel des Feldhasen lässt sich gut nachvollziehen, warum sich der Schutz gefährdeter Tierarten lohnt. Seitdem er in Deutschland erstmals 1994 als "gefährdete Tierart" eingestuft wurde, hat sich Medienberichten zufolge inzwischen seine Populationsdichte in einigen kritischen Regionen verbessert – eine zu optimistische Prognose? Nach wie vor gefährdet der intensive Einsatz von Pestiziden, Düngemitteln und Monokulturen in der Landwirtschaft die Nahrungsgrundlage des Feldhasen. Außerdem ist es wegen der Strukturierung und Ausdehnung der Agrar- und Bauwirtschaft für ihn schwierig, sich vor seinen Feinden zu verstecken, wie zum Beispiel Bussarde, Füchse, Katzen und Jäger. Immerhin ist die Einstufung des Feldhasen als "gefährdete Tierart" ein erster Schritt zur Erhaltung seines natürlichen Lebensraums.

Foto(s): ©Adobe Stock/hedgehog94

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Tierschutz?

Rechtstipps zu "Tierschutz"