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Mann bittet Polizei um Qualitätskontrolle seiner Drogen

  • 2 Minuten Lesezeit
Boris Christof Böhm anwalt.de-Redaktion
  • Ein Mann suchte die Polizeiinspektion in Fürth auf und wollte sich über die örtliche Qualität der Drogen erkundigen.
  • Konkret ging es ihm um die Qualitätsüberprüfung eines Probiertütchens Crystal Meth, das er auf den Tisch legte.
  • Der Besitz von Betäubungsmitteln kann mit Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
  • Nun muss die fränkische Justiz seinen Fall beurteilen.

Die Polizei, dein Freund und Helfer – diesen Slogan kennt fast jeder. Mancher Bürger kommt deswegen jedoch auf Ideen, die selbst erfahrene Polizeibeamte verblüffen.

Fürther präsentiert der Polizei freiwillig mitgebrachte Drogen

Ein 58-jähriger Mann erschien vor einigen Tagen im mittelfränkischen Fürth freiwillig auf der Polizeiwache und bat um Hilfe. Zum allgemeinen Erstaunen hatte er eine Tüte mit Methamphetamin, auch bekannt unter dem Namen Crystal Meth, in seiner Tasche.

Der grundehrliche Drogenbesitzer übergab seine Ware bereitwillig den anwesenden Polizeibeamten mit der Bitte um Überprüfung. Die waren zwar nicht in der Lage, ihn über die Qualität der Substanz zu informieren, beschlagnahmten sie jedoch sicherheitshalber.

Spekulationen über Strafe in den sozialen Netzwerken

Obwohl sich in den sozialen Medien, wie z. B. auf der offiziellen Facebook-Seite der mittelfränkischen Polizei, einige User fragten, ob man denn für so viel Ehrlichkeit eine Strafe erhalten könne, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Crystal-Besitzer eingeleitet. Schließlich ist das im Gesetz so vorgesehen.

Ähnlicher Fall in Regensburg

Der Fall weckt Erinnerungen an die Aktion eines 23-jährigen Regensburgers, der vor einigen Wochen zur Polizei kam und um Unterstützung bat. Schließlich war ihm sein mit Drogen gefüllter Rucksack abhandengekommen.

Tatsächlich hatte eine Frau das herrenlose Gepäckstück bereits in der Nähe ihres Carports gefunden. Sie hatte anschließend eine Polizeistreife über ihren Fund in Kenntnis gesetzt, die die Betäubungsmittel entdeckte. Es handelte sich um 100 Gramm Marihuana.

Der junge Rucksackbesitzer aus Regensburg erhielt nun nicht nur seinen leeren Rucksack zurück, sondern ebenfalls eine Anzeige. Mittlerweile läuft gegen ihn ein Strafverfahren.

Wie wird der Besitz von Drogen bestraft?

Im Fall des 58-jährigen Fürthers bildet der illegale Besitz von Betäubungsmitteln den Tatvorwurf. Während der Konsum illegaler Drogen für sich genommen nicht strafbar ist, kann der Besitz von Betäubungsmitteln in geringer Menge gemäß Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG).

In der Praxis ist es im Zuge eines Strafverfahrens meist äußerst schwer zu beweisen, dass man nur konsumiert hat. Schließlich muss in der Regel von einem vorherigen Drogenbesitz ausgegangen werden.

Nun ist die Justiz am Zug

Wie der Fall des um die örtliche Drogenqualität besorgten Bürgers aus Fürth nun tatsächlich ausgehen wird, wurde indes noch nicht entschieden. Das ist in den nächsten Tagen und Wochen Aufgabe der Justiz.

(BCB)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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