Marken- und Urheberrechtliche Abmahnung FPS Rechtsanwälte für Microsoft Corporation

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Die FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnen für Ihre Mandantin die Firma Microsoft Corporation wegen Marken- und Urheberrechtsverstößen an Softwareprodukten wie z.B. Windows 7 ab. In der uns zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung geht es um den Vorwurf eines Inverkehrbringens einer gefälschten DVD/CD unter Benennung der eingetragenen Marken und illegalen Nutzung der Software der Firma Microsoft Corporation.

In der Abmahnung werden verschiedene Ansprüche aus dem Marken und Urhebergesetz geltend gemacht, so u.a. Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Allein aus dem der Abmahnung zugrunde gelegten Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR ergibt sich eine Forderung auf Anwaltskostenerstattung von 1.973,90 EUR.

Wir empfehlen die umfangreiche Verpflichtungserklärung nicht ohne anwaltlichen Beistand zu unterschreiben und auch die darin genannten Verpflichtungen genau zu prüfen. Gegebenenfalls sollte nur eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber den Anwälten abgegeben werden. Ebenfalls sollten Sie mit dem von Ihnen beauftragten Anwalt dessen Kosten besprechen und eine Vergütung für die Vertretung vereinbaren. Gern stehe ich Ihnen bei der Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt

 

 


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