Markenabmahnung -Puma SE durch Rechtsanwälte Göhmann

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Sie haben eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Puma“ erhalten? Wir helfen Ihnen. Der Sportartikelhersteller Puma SE lässt regelmäßig Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen aussprechen.

Vertreten wird Puma durch die Rechtsanwälte  Göhmann.

Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Wort-/Bildmarke PUMA mit der darüber springenden Raubkatze vorgeworfen. So soll das bekannte Logo in einer abgewandelten Form an Bekleidungsstücken angebracht sein und zum  Verkauf im Internet angeboten worden sein.

In der Abmahnung der Puma SE wird zunächst die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung gefordert.

Weiter Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der streitgegenständlichen Produkte sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 250.000 € (!) gefordert. Letztendlich wird Schadenersatz gefordert, deren Höhe noch nicht beziffert wird.

Wir raten die Abmahnung ernst zu nehmen. Falsche Reaktionen können teure Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung leisten
  • Einen auf das Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Wir beraten und vertreten seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Markenrecht. Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk ist seit über 10 Jahren Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz  

Achtung! Puma hat auch weitere Marken eingetragen. Auch hier drohen Abmahnungen. So etwa die  Bildmake "Puma Formstrip" (gebogener Lederstreifen, der oberhalb der Sohle auf die Turnschuhe genäht ist).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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