Markenabmahnung – Rowone UG durch Kanzlei Zierhut

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Uns liegen gleich zwei markenrechtliche Abmahnungen der Rowone UG aus Hassfurt zur Überprüfung vor.  Vertreten wird die Rowone UG durch die Kanzlei Zierhut IP – Intellectual Property Boutique aus München.

Nach eigenen Angaben vertreibt die Rowone UG unter anderem Werbeartikel und Textilien an Letztverbraucher über ihr eigenes Vertriebssystem.

In den aktuellen Abmahnungen geht es um den Vorwurf der Verletzung der Marke „MVP“ (Register-Nummer: 302019237440).

Registriert ist die Marke für folgende Klassen:

Klasse(n) Nizza 18:

Sporttaschen; Reisetaschen; Handtaschen; Trolley-Reisetaschen

Klasse(n) Nizza 24:

Textilstoffe für Bekleidung

Klasse(n) Nizza 25:

Turnbekleidung; Schuhe für Freizeitbekleidungsstücke; Textilgürtel [Bekleidungsstücke]; Bekleidungsstücke; Sportbekleidung [ausgenommen Golfhandschuhe]

Anmelder ist aber nicht die Rowone UG, sondern ein Ferdinand Franz aus Hassfort. Hierbei handelt es sich um den Geschäftsführer der Rowone UG.

Die Marke MVP wurde am 29.01.2020 als Marke beim DPMA eingetragen.

Den Abgemahnten Online Händlern wird vorgeworfen Bekleidungsstücke mit dem Titel „MVP“  anzubieten und zu verkaufen, was eine Markenrechtsverletzung darstellen soll.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Weiter wird Auskunft über Umsatz und Erlös, gewerbliche Abnehmer sowie Art und Umfang der getätigten Werbung. Die Auskunft dient der Bezifferung eines Schadenersatzanspruches. Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 75.000 € und einer 1,5 Geschäftsgebühr (=2.220,50 €) verlangt.

Ale „einmaliges Entgegenkommen“ wird der Vorschlag unterbreitet, dass bei Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung und des Ausgleichs der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 50.000 € und einer 1,3 Geschäftsgebühr (=1.682,70 €) die Angelegenheit erledigt ist. Auf Auskunft und weiteren Schadenersatz wird dann verzichtet.

Wir haben Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung und raten daher davon ab voreilig das „Vergleichsgebot“ anzunehmen.

Achtung! Das Zeichen „MVP“ steht für „Most Valuable Player“ in den Ligen der Sportarten Baseball, Basketball, Eishockey, Volleyball.

Daher ist das Kürzel im Zusammenhang mit dem Vertrieb von entsprechenden Merchandise-Artikeln als üblich zu bezeichnen.

Unsere Empfehlung:

    Ruhe bewahren

    Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite

    Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung leisten

    Einen auf das Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten        

     Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Wir beraten und vertreten seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Markenrecht. Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk ist seit über 10 Jahren Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz 


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