Markenanmeldung kann rechtsmissbräuchlich sein - LG Düsseldorf Az.: 2a O 295/09

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien spricht für ihre Auftraggeber Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen aus. Nicht jede Abmahnung, selbst wenn sich diese auf eine eingetragene Marke beruft ist wirksam.

So hatte bereits das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13.04.2010 (Az.: 2a O 295/09) entschieden, dass bei bloßem Abmahninteresse eine Markenanmeldung unzulässig ist.

In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger eine größere Anzahl von Marken angemeldet, um später kostenpflichtig abzumahnen. Das Gericht verneinte den geltend gemachten Anspruch, da  nach seiner Ansicht die Markenanmeldung nur aus dem Grund vorgenommen worden sei, um später kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen zu können. Der Rechtsmissbrauch äußere sich vor allem darin, dass ausschließlich Marken angemeldet worden seien, die sich aus allgemeinen Begriffen zusammensetzten und für völlig zusammenhanglose Dienstleistungen Klassen gesichert worden seien. Auch habe der Kläger selbst auf seiner Website angegeben, dass er nichts verkaufe und nur Abmahnungen nach einem extrem hohen Streitwert aussprechen wolle. Aufgrund dieser Umstände ging das Gericht von einem Missbrauch aus.

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Hier ist Beratung durch einen fachkundigen und auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt angebracht. Dieser kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, deren Reichweite so wenig wie möglich und so viel wie nötig umfasst. Nur so können Ihre Interessen gewahrt werden. Mit Hilfe Ihres fachlich versierten Rechtanwaltes können auch die geforderten Beträge häufig erheblich gesenkt werden.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

- Rechtsanwalt -

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema