Markenanmeldung und Schutz bei Markenverletzung - Anwalt für Markenrecht informiert

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Anwalt für Markenrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Markenrecht, der Ihre Idee einer Marke prüft, die Marke für Sie anmeldet, die Marke schützt und sie gegen Markenverletzungen verteidigt? Dann sind Sie definitiv auf dem richtigen Weg zum Schutz Ihrer Waren oder Dienstleistungen und bei uns in guten Händen.

Starke Marken sprechen für die Qualität von Waren oder Dienstleistungen. Somit tragen Marken als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dazu bei, das Wachstum eines Unternehmens zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen. Eine starke Marke hilft den Kunden, das Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen leicht zu erkennen und sich daran zu erinnern („Herkunftsfunktion“). Gleichzeitig baut ein positives Markenimage Vertrauen in die Waren oder Dienstleistungen auf und stärkt so die Kundenloyalität. Zudem helfen Marken aufgrund des Images in einem wettbewerbsintensiven Markt, sich positiv von der Konkurrenz abzuheben. Marken stehen dabei beispielsweise für einzigartige Merkmale, Vorteile oder Werte einer Ware oder Dienstleistung und machen sie damit unterscheidbar. Diese Grundsätze gelten natürlich nicht nur für die eingetragenen Registermarken, sondern auch für geschäftliche Bezeichnungen, wie z.B. Unternehmenskennzeichen. Auch wenn es sich bei Unternehmenskennzeichen (im Gegensatz zu eingetragenen Marken) nicht um Kennzeichen handelt, die in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen sind, unterliegen sie als sogenannte geschäftliche Bezeichnungen dennoch dem Schutz des Markengesetzes.

Marken sind somit ein wesentlicher Bestandteil des sogenannten geistigen Eigentums eines Unternehmens. Umso wichtiger ist es, die eigene Marke vor Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Dritte zu schützen. Nur ein konsequenter Markenschutz stellt sicher, dass Identität, Ruf und Werte eines Unternehmens nicht von anderen unrechtmäßig genutzt, missbraucht oder sonst wie ausgenutzt werden. Dabei sollte jedwede Form der Markenverletzung bereits im Keim erstickt werden, damit die Unternehmen und Markeninhaber nicht Gefahr laufen, dass die Marken im Laufe der Zeit verwässert werden. Darüber hinaus können Markenverletzungen Verwirrung bei den Verbrauchern und Kunden hervorrufen, da sie möglicherweise Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die nicht von dem Unternehmen stammen, dem sie vertrauen. Dies kann zu einem Verlust von Kundenvertrauen und -loyalität führen. Durch den Schutz seiner Marken kann ein Unternehmer aber auch seinen Marktanteil sichern und sicherstellen, dass kein Mitbewerber von dem Ruf und der Positionierung des Markenimages profitiert.

Durch ein konsequentes Überwachen und markenrechtliches Vorgehen gegen Markenbeeinträchtigungen wird also sichergestellt, dass die Marke stark und eindeutig bleibt. Gleichzeitig wird ein starkes Signal an den Markt gesendet, dass der Markeninhaber bereit ist, die Marke zu verteidigen. Dies wiederum kann potenzielle Verletzer abschrecken und somit ebenfalls die Wettbewerbsposition des Unternehmens stärken.


Was ist überhaupt eine Marke?

Eine Marke im rechtlichen Sinne dient dazu, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu identifizieren und unterscheidbar zu machen. Markenschutzfähig sind dabei solche Zeichen, die dazu geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden ("Unterscheidungskraft") – dies können bspw. Wörter, einzelne Buchstaben, Zahlen, Bilder oder Kombinationen aus diesen Zeichen sein. Die Wort-/Bildmarke, die sich aus einem schriftlichen und einem grafischen Element zusammensetzt (Wortmarke + Bildmarke), ist wohl die bekannteste Form solcher Kombinationsmarken. Daneben existieren aber bspw. auch noch Farbmarken, Geruchsmarken, Bewegungsmarken, Hörmarken und 3D-Marken. 

Somit lassen sich also Wörter und andere Zeichenfolgen, Bilder, Logos, Schriftzüge, Farben, Formen, Jingles/Erkennungsmelodien oder Filmsequenzen als Marke schützen.


Wie entsteht Markenschutz?

Markenschutz entsteht in der Praxis am häufigsten durch die Eintragung der Marke in das Register des entsprechenden Markenamts eines Landes oder eines regionalen Zusammenschlusses wie der Europäischen Union. Für deutsche Marken wird das nationale Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt. Die Unionsmarke (früher auch Gemeinschaftsmarke genannt) hingegen wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und eingetragen.

Bevor eine Marke angemeldet wird, ist aber dringend eine sogenannte Markenrecherche zu empfehlen. Die Markenrecherche dient unter anderem dazu, Schutzhindernisse oder entgegenstehende Schutzrechte Dritter auszuschließen. Insbesondere, wenn Rechte Dritter (gleiche oder ähnliche Marken, Geschäftsbezeichnungen, die eine Verwechslungsgefahr begründen, etc.) der Markeneintragung entgegenstehen, sollte die Anmeldung und Eintragung der Marke mit Fingerspitzengefühl geprüft und vorgenommen werden. Die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen, die andernfalls drohen, sind enorm, beispielsweise dann, wenn es zu Widerspruchs- oder Löschungsverfahren oder Abmahnungen kommt. Aber auch die mittelbaren Folgen sind gewaltig, so zum Beispiel dann, wenn sich ein Markenimage bereits etabliert hat und die Markenbezeichnung dann geändert werden muss oder wenn Produkte, Verpackungen, Werbematerial, Internetauftritte, Kataloge usw. geändert werden müssen.

Und selbst dann, wenn eine Markenanmeldung den formalen Weg bis zur Eintragung geschafft hat, bedeutet es leider nicht, dass der Bestand der Marke garantiert ist. So können sich Schutz- und Löschungsgründe auch noch nach Eintragung herausstellen – dies womöglich erst Jahre oder Jahrzehnte später.

Die Markenrecherche ist deshalb nach unserer Ansicht das „A und O“ vor einer Markenanmeldung – auf sie sollte keinesfalls verzichtet werden. Dies gilt umso mehr, als dass die relativ geringen Kosten einer Markenrecherche bloß dem Bruchteil der Kostenrisiken entsprechen, die entstehen, wenn es bei oder nach der Anmeldung zu Konflikten kommt.

Der erfolgreiche Aufbau eines Markenimages sollte deshalb nicht dem Zufall überlassen bleiben.


Für wie lange gilt der Markenschutz?

Die eingetragene Marke ist in aller Regel für zunächst 10 Jahre geschützt – dies gilt in jedem Falle für Marken, die in Deutschland beim DPMA  oder als Unionsmarken beim EUIPO eingetragen sind. Aber: die Schutzdauer lässt sich beliebig oft verlängern, sodass eine Marke quasi unendlich lang geschützt bleiben kann. Wichtig ist dabei natürlich, dass die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf beantragt und die dann anfallende Verlängerungsgebühr sofort eingezahlt wird. Andernfalls läuft man Gefahr, dass der Markenschutz erlischt und womöglich ein Dritter „auf den Zug aufspringt“, indem er die Marke für sich anmeldet.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die sog. Benutzungsschonfrist. Eingetragene Marken müssen (!) rechtserhaltend, also vor allem auch ernsthaft, im geschäftlichen genutzt werden, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Sollte es zu einer Verletzung Ihrer Marke durch Dritte kommen, könnte sich sonst einerseits der Verletzer mit Erfolg auf die fehlende Benutzung der Marke berufen (Nichtbenutzungseinrede). Andererseits könnten Dritte die Marke durch Antrag oder Klage für verfallen erklären und deshalb sogar löschen lassen. Glücklicherweise aber billigt der Gesetzgeber dem Markeninhaber eine Schonfrist zu. Daraus folgt, dass die Nutzung der Marke nicht sofort mit Anmeldung oder Eintragung erfolgen muss. Stattdessen wird eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren gewährt, die quasi den Aufbau einer Marke schützen soll. 


Vor was bin ich durch die Marke geschützt?

Die eingetragene Marke ist vor unbefugten Nutzungen durch Dritte geschützt, sodass der Markeninhaber Dritten verbieten kann, die Marke zu verwenden. Damit führt der Markenschutz regelrecht zu einer Monopolisierung: allein der Markeninhaber darf bestimmen, wer seine Marke in welchem Umfang nutzen darf. Eine unbefugte Verwendung ist deshalb in der Regel immer dann gegeben, wenn die Marke im geschäftlichen Verkehr entgegen dem Willen des Markeninhabers genutzt wird. Eine rechtswidrige Benutzung kann sich einerseits auf die identische Übernahme der Marke beziehen. Andererseits reicht aber auch schon die bloße Gefahr einer Verwechslung, was bei ähnlich klingenden oder aussehenden Marken der Fall ist. Sollte die Marke rechtswidrig von anderen genutzt werden, können unter anderem Unterlassungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Ansprüche zu Gunsten des Markeninhabers lassen sich dann natürlich auch vor Gericht durchsetzen, sollten außergerichtliche Bemühungen nicht zum Erfolg führen.

Der Schutz ist jedoch nicht unbegrenzt.

Die widerrechtliche Nutzung der Marke muss sich auf gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen erstrecken, wie diejenigen, für die die Marke eingetragen worden ist. Wird die Marke für ein gänzlich anders Produkt oder für eine völlig andere Dienstleistung genutzt, können in der Regel keine markenrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Daher ist es wichtig, im Vorfeld genau den Schutzumfang zu bestimmen und ihn schon bei der Markenanmeldung zu berücksichtigen.

Genauso wenig kann der Markeninhaber gegen die Nutzung der Marke im Zusammenhang mit sog. erschöpften Waren oder Dienstleistungen vorgehen. Wenn also die betreffende Ware oder Dienstleistung zuvor unter diesem Markennamen durch den Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist, ist Erschöpfung eingetreten. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass die (Original-) Markenware dann natürlich auch weiterverkauft werden darf.


Wann liegt eine Markenverletzung vor?

Eine Markenverletzung liegt in der Regel immer dann vor, wenn ein Dritter die Marke oder ein ähnliches Zeichen rechtswidrig für eigene geschäftliche Zwecke benutzt. Markenverletzungen können in verschiedenen Formen auftreten. Einige Beispiele sind:

Markenpiraterie/Produktpiraterie: Dies umfasst die unbefugte Nutzung einer geschützten Marke durch Dritte, um Produkte herzustellen, zu vertreiben oder zu verkaufen, die dem Originalprodukt ähnlich sind oder es nachahmen.

Markenfälschung: Hierbei werden gefälschte oder fremde Produkte, also Plagiate, unter Verwendung einer geschützten Marke hergestellt und unter der Kennzeichnung vertrieben, um Kunden zu täuschen und von der Authentizität des Originalprodukts zu profitieren. Man spricht dabei auch von Fälschungen.

Markenmissbrauch: Dies beinhaltet die Verwendung einer geschützten Marke in einer Weise, die dem Ruf oder der Identität der Marke schadet, sei es durch Diffamierung, Verunglimpfung oder unangemessene Assoziation mit bestimmten Produkten oder Dienstleistungen.

Domain-Markenverletzung: Dies tritt auf, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Internet-Domain registriert, die einer geschützten Marke entspricht, um von der Verwirrung der Verbraucher zu profitieren oder die Marke in einem Online-Kontext zu schädigen.

Verletzung von Markenrechten in der Werbung: Dies umfasst die Verwendung einer geschützten Marke in Werbematerialien ohne Genehmigung des Markeninhabers oder die Verwendung der Marke in einer irreführenden oder falschen Weise, um Kunden anzulocken.

Diese Beispiele zeigen, wie vielfältig Markenrechtsverletzungen sein können und warum es wichtig ist, dass Markeninhaber ihre Rechte schützen und gegen Verletzungen vorgehen.


Was kann ich bei einer Markenverletzung machen?

Ohne dass es plump wirken soll: Wenn Sie Rechtsverletzungen an Ihrer Marke entdeckt haben, ziehen Sie bitte möglichst schnell die juristische Unterstützung durch einen Anwalt für Markenrecht in Betracht und lassen sich anwaltlich vertreten. Es kommt bei dem markenrechtlichen Vorgehen immer ganz stark auf den Einzelfall an, sodass schon kleinste Details erhebliche Auswirkungen auf das weitere Vorgehen haben können. Hinzu kommt, dass eine nichtsachgerechte Konfrontation des Markenverletzers zu einem Boomerang für den Inhaber der Marke werden kann – es drohen im worst case hohe Regressforderungen oder gar negative Feststellungsklagen durch denjenigen, der vorschnell zu Unrecht in Anspruch genommen worden ist.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt für Markenrecht wird die Markenrechtsverletzung zunächst einmal dokumentieren und die Verletzungshandlung sichern. Anschließend wird überprüft, inwieweit die geschützte Marke tatsächlich verletzt worden ist. Die Prüfung des Sachverhalts führt sodann zu den Ansprüchen, die einzelfallabhängig geltend gemacht werden können. Hierzu zählt natürlich auch die Risikobewertung eines markenrechtlichen Vorgehens.

Nachdem die Vorarbeit erledigt ist und die Einzelheiten sowie das weitere Verfahren mit dem Markeninhaber erörtert worden sind, wird der Anwalt die Ansprüche des Markeninhabers zumeist außergerichtlich im Wege einer Abmahnung geltend machen. Mit der Abmahnung wird zum Unterlassen, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunft über den Umfang der Markenverletzung sowie letztlich zum Schadensersatz aufgefordert. Daneben können aber auch noch Herausgabeansprüche oder Ansprüche auf Vernichtung oder Rückruf bestehen.

Wenn die außergerichtliche Abmahnung nicht zum Erfolg führt, lassen sich die Ansprüche des Markeninhabers natürlich auch vor Gericht durchsetzen. Dies geschieht entweder im Wege einer einstweiligen Verfügung, sofern die Sache sehr dringlich ist, oder andernfalls mit Hilfe der sog. Hauptsacheklage

Die Kosten, die durch das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen entstehen, hat natürlich der Verletzer zu ersetzen, sofern sich das markenrechtliche Vorgehen als begründet erwiesen hat. Auch diese Risikoabschätzung und Erörterung mit dem Markeninhaber zählt zu den Dingen, die ein seriöser Markenanwalt im Vorfeld mit dem Mandanten besprechen und abstimmen wird. 

Die Kostenerstattungsansprüche/Schadensersatzansprüche wiederum lassen sich kraft Gesetz natürlich ebenfalls zwangsweise gegen den Markenverletzer durchsetzen.


Können Sie auch mir in Markenangelegenheiten helfen?

Gern! Wenn es Ihnen um den Schutz, die Anmeldung und Eintragung oder um die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Falle einer Markenverletzung geht, können Sie sich einfach für ein kostenloses Orientierungstelefonat bei uns melden. 

Das Orientierungstelefonat ist für Sie selbstverständlich unverbindlich, sodass wir uns unkompliziert kennenlernen und zwanglos anhand Ihres konkreten Einzelfalls bei einer Ersteinschätzung herausfinden können, in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.

Unsere Kanzlei ist im Jahre 2007 gegründet worden und hat sich von Anfang an auf den sog. Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert, dies insbesondere mit Bezug zum Markenrecht. Ich selbst bin seit gut 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig – dies seit dem Jahre 2012 zugleich auch als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Als Kanzlei haben wir unzählige Markeneintragungen begleitet und kennen beide Seiten, wenn es um Markenverletzungen geht. Die „Kniffe“, um die es bei Markensachen geht, sind uns also aus unserer täglichen sowie langjährigen Beratungspraxis bestens bekannt. 

Wir stehen daher auch Ihnen gern zur Verfügung und freuen uns auf ein Kennenlernen.


Foto(s): Alexander F. Braeuer

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