Markenrecht: Burberry Ltd. mahnt Händler ab

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Die bekannte Marke Burberry hat sich einen Ruf erarbeitet: Edel, gediegen, stilvoll. Nicht ganz so stilvoll geht das Unternehmen nach unserer Meinung vor, wenn es um markenrechtliche Verstöße geht.

Unserem Büro liegt eine Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte vor, in welcher ein Händler, der in einer niedersächsischen Kleinstadt ansässig ist, wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt wurde.

Gegenstand der Abmahnung sind Schals und Tücher, welche angeblich dem sog. „Burberry-Check“ zum Verwechseln ähnlich sehen. Dieser „Burberry-Check“ ist eingetragene Unionsmarke (u. a. Marken-Nr. 00037580). Dem Unternehmer wird vorgeworfen, die Markenrechte von Burberry „gröblichst“ zu verletzen, da die vertriebenen Schals „einen an Identität grenzenden Ähnlichkeitsgrad“ zu echten Burberry-Schals aufweisen sollen.

Es werden sodann sämtliche Ansprüche des Markenrechts geltend gemacht: Unterlassung des Verkaufs, Auskunft über Herkunft der Schals, Herausgabe der Schals zwecks Vernichtung und Schadensersatz, wobei die Höhe noch offen ist. Ebenso werden die Kosten der Abmahnung nach einem Streitwert von 150.000 € gefordert, ohne deren tatsächliche Höhe nach den uns vorliegenden Unterlagen zu beziffern. Auch eine in solchen Fällen typische, vorformulierte Unterlassungserklärung wird vorgelegt.

Aber damit nicht genug: Unter Hinweis darauf, dass es sich bei Burberry um eine überragend bekannte Marke i. S. d. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV (Unionsmarkenverordnung) handele, könne das Unternehmen potenzielle Rufschädigungen nicht hinnehmen, die durch die minderwertigen Produkte des Kleinhändlers entstehen könnten.

Sollten Sie eine Abmahnung der Burberry Ltd. durch die CBH Rechtsanwälte erhalten haben, unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft eine Unterlassungserklärung. Gerne zeigen wir Ihnen weitere Wege zur Lösung Ihrer Situation auf und suchen die für Sie günstigste Lösung.

Beachten Sie auch, dass es stets auf den Einzelfall ankommt und immer eine Prüfung dieses Einzelfalls notwendig ist, da es meistens auch weitere Punkte gibt, auf die es ankommt. Melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen zu einem fairen Honorar schnell und kompetent weiter.

Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6000 Abmahnverfahren! Wir vertreten deutschlandweit!

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