Markenrechtliche Abmahnung der Monster Energy Company durch Kanzlei Bear & Wolf - Winterstein Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns wurde ein neuer Abmahnfall vorgelegt:

Die Firma Monster Energy Company mit Sitz in den USA lässt durch die Kanzlei Bear & Wolf – Winterstein Rechtsanwälte markenrechtlich abmahnen. So wird mit der vorliegenden Abmahnung moniert, dass eine Verletzung der Marke „Monster Energy” stattgefunden habe. Die Marke „Monster Energy” ist eine europäische Wortmarke mit der Reg. Nr. 006368005. Wir weisen zudem darauf hin, dass sich die Monster Energy Company für diese Marke einen umfangreichen Schutz durch Registrierung in diversen Klassen gesichert hat.

Einzelheiten und Neuigkeiten zu dieser Abmahnung und der mit diesem Vorgang verbundenen Möglichkeiten und Gefahren erfahren Sie in unserem Abmahnradar:

http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-der-monster-energy-company-durch-kanzlei-bear-wolf-winterstein-rechtsanwaelte/

In unserem Rechtsblog erfahren Sie zudem weitere wertvolle Informationen, wie Sie sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten sollten. Ihre Reaktionsmöglichkeiten haben wir zum Beispiel auch in diesem Artikel für Sie zusammengefasst:

http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Sie sollten bei Erhalt einer solchen Abmahnung in keinem Fall unbedarft handeln, denn dann drohen Ihnen unter Umständen weitere, deutlich kostenintensivere gerichtliche Maßnahmen. Insbesondere für Fälle, in denen das vorgeworfene Verhalten tatsächlich zutrifft, ist ein strategisches und fristgerechtes Vorgehen eindringlich zu empfehlen!

Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – dies gilt auch für eine erste, kostenfreie und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles:

http://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

Kostenfreie Ersteinschätzung

Fax: 0221 / 4490 5738
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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter der Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 03/2016


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