Markenrechtliche Abmahnung von der BMW AG und KLAKA erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einiger Zeit werden uns regelmäßig Abmahnungen vorgelegt, die von der BMW AG und den KLAKA Rechtsanwälten ausgesprochen werden. Hintergrund dieser Abmahnungen sind regelmäßig Vorwürfe gegen Onlinehändler, die im Rahmen ihrer Angebote Marken der BMW AG verletzt haben sollen. 

Wir haben hier vielfach über diese Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-bmw-ag-durch-klaka-rechtsanwaelte_080838.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-abmahnung-der-klaka-rechtsanwaelte-fuer-die-bmw-ag_080845.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-bmw-ag-durch-klaka-rechtsanwaelte-marke-m_085999.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-der-bmw-ag-und-klaka-rechtsanwaelten-erhalten/

Unser Tipp: Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht bieten wir betroffenen Unternehmern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Worum geht es bei der Abmahnung von BMW und KLAKA?

Die BMW AG ist Inhaberin vieler Marken. Die Abmahnungen beziehen sich hierbei auf unterschiedlichste Markenrechte der BMW AG. Uns liegen Abmahnungen der BMW AG und KLAKA insbesondere in Bezug auf folgende BMW-Marken vor:

  • BMW-Logo
  • M-Logo
  • Wortmarke BMW
  • BMW M-Farben

Was fordern BMW und KLAKA Rechtsanwälte?

In den uns vorliegenden Abmahnungen wir neben der Auskunft über die Markenverletzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Wie sollte man auf die Abmahnung von BMW AG und KLAKA Rechtsanwälte reagieren?

Unternehmer, die eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, sollten immer folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten, Angebotes im „Google-Cache“ bereits als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. 

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.



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