Ab dem 04.12.2020 Maskenpflicht im Bereich der Innenstadt von Gütersloh

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#Maskenpflicht in der Innenstadt #Maskenpflicht im Dezember #Weihnachtseinkäufe mit Maske #Weitere Coronabeschränkungen #Allgemeinverfügung Gütersloh  #stay home 


ACHTUNG, NICHT MEHR AKTUELL!!!


Ab Freitag den 4. Dezember gilt im Bereich der Gütersloher Innenstadt auch außerhalb von Geschäften die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske. Die Stadt Gütersloh hat eine Allgemeinverfügung erlassen die vorerst bis zum 8. Januar 2021 gültig ist. Die Maskenpflicht gilt täglich in der Zeit zwischen 08:00 und 20:00 Uhr. Ausgenommen sind unter Anderem Kinder im Vorschulalter. Folgende Straßen sind betroiffen: Schulstraße, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße. Derzeit werden großformatige Schilder gefertigt, die auf die Maskenpflicht hinweisen.

Der Inhalt der Allgemeinverfügung und ein Übersichtsplan in welchem Bereich genau eine Maske getragen werden muss, kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: 

https://www.guetersloh.de/de-wAssets/docs/amtsblatt/amtsblatt-2020/Amtsblatt_32_2020.pdf

Die Stadt Gütersloh  reagiert nach eigenen Angaben mit der Allgemeinverfügung auf entsprechende Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. 


Weitere Informationen welche Beschränkungen in NRW im Dezember, insbesondere in der Weihnachtszeit und zu Silvester gelten, finden Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/coronaverordnung-nrw-was-ist-im-dezember-insbes-an-weihnachten-und-an-silvester-erlaubt_182753.html

 

 

Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht


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