Anwalt GdB Gütersloh - Grad der Behinderung beantragen - Schwerbehinderung Antragsstellung Kreis Gütersloh

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Der Kreis Gütersloh hatte seit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes nach dem Sozialgesetzbuch IX in eigener Verantwortung übernommen. Die Bürger/innen des Kreises Gütersloh können also ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung direkt bei der Kreisverwaltung stellen.

Ihrem Antrag können Sie Ärztliche Unterlagen über den aktuellen Gesundheitszustand beifügen. Fehlende Unterlagen fordert der Kreis Gütersloh bei den Ärztinnen und Ärzten sowie den im Antrag angegebenen Stellen an.

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können die Betroffenen bestimmte Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen, sogenannte Nachteilsausgleiche.

Es ist ratsam, sich diese Vergünstigungen und Erleichterungen nicht entgehen zu lassen, da Sie Ihnen das tägliche Leben erleichtern. Als schwerbehinderter Mensch genießen Sie z.B. besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben, stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz, können steuerliche Vorteile wie den Behindertenpauschbetrag geltend machen und erhalten bei schweren Behinderungen auch Vergünstigungen bei der Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, die Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Sie machen die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für Schwerbehinderte geltend. Das alles spricht in jedem Fall für eine Neubeantragung oder Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises.

Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kreises Gütersloh unter dem folgenden Link: https://www.kreis-guetersloh.de/themen/soziales/schwerbehinderte/schwerbehinderung-feststellung-und-ausweise/

Dort können Sie auch das entsprechende Antragsformular downloaden oder einfach den Link zum Online-Antrag nutzen.

Auch können Sie dort Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht bei der Kreisverwaltung erreichen Sie wie folgt:

per E-Mail: schwebr@kreis-guetersloh.de oder per Post:

Kreis Gütersloh
 Abteilung Soziales
 - 3.3.4. Schwerbehindertenrecht -
 33324 Gütersloh

Telefonische Erreichbarkeit: 05241/85-2369 (Servicenummer)

Fazit

Falls Sie bereits Hilfe bei der Beantragung des Grades der Behinderung brauchen oder Sie der Auffassung sind, dass Sie nach Antragsstellung durch den Kreis Gütersloh zu niedrig eingestuft worden sind bzw. dass Ihnen ein höherer GdB zustehen müsste, so können Sie sich gerne bei mir melden. Ich berate und vertrete deutschlandweit schwerbehinderte Menschen vor den Behörden und Versorgungsämtern, im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten im Klageverfahren. Sollten Sie daher mit der getroffenen Entscheidung des Kreises Gütersloh nicht einverstanden sein, können Sie mich gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.


Viele Grüße,

Stephanie Bröring

Rechtsanwältin und und Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht


Die Autorin vertritt bundesweit die Interessen von schwerbehinderten Menschen.


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