Massenentlassung am Beispiel von Getir

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Der türkische Lieferdienst Getir steht in den Schlagzeilen. Offenbar bahnt sich eine Kündigungswelle an.

Der Lieferdienst soll eine Massenentlassung bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet haben. 1200 Mitarbeitende sollen betroffen sein.

Eine solche Massenentlassungsanzeige ist nach § 17 Kündigungsschutzgesetz Pflicht, wenn eine geplante Entlassung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden bevorsteht.

Was müssen Sie als Arbeitnehmende in solchen Fällen wissen?

1. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Ihnen jetzt Aufhebungsverträge oder Änderungsverträge zur Unterzeichnung vorgelegt werden. 

Empfehlung-> Unterzeichnen Sie nicht, ohne die Ihnen vorgelegten Dokumente rechtlich überprüfen zu lassen. Mit einer Unterschrift laufen Sie Gefahr, auf Abfindungen und sonstige vorteilhafte Positionen zu verzichten.


2. Wurde ein Sozialplan erstellt und Sie sollen integriert werden? 

-> Das bedeutet nicht, dass es keine individuelle Möglichkeit auf eine höhere Abfindung gibt. Auch hier: Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten.


3. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. 

Hier wichtig: Halten Sie die Frist im Auge. Sie haben ab Zustellung der Kündigung drei Wochen Zeit für die Klage. Andernfalls wird die Kündigung wirksam.


Sind Sie von einer Massenentlassung betroffen? Kommen Sie gern für eine unverbindliche Beratung auf mich zu. Wir gehen Ihre Rechte durch und schauen, wie Sie sich in diesen Zeiten aufstellen können.


Sie erreichen mich unter:

0221 450 999 15

und

 info@kanzlei-rajabi.de 


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