Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten

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Einleitung

In Gesellschaften kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen: Unterschiedliche Vorstellungen der Beteiligten über die weitere Strategie des Unternehmens, familiäre Konflikte oder unterschiedliche Arbeitsauffassungen können Gründe dafür sein. Aber auch „handfestere" Konflikte wie (angebliche) Verstöße gegen ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot durch einen Gesellschafter können zu Konflikten führen. In allen diesen Fällen müssen die Gesellschafter entscheiden, wie sie mit diesem Konflikt umgehen wollen. Dabei kommt den meisten Menschen der Gang vor Gericht als erste Option in den Sinn. Gleichwohl sollte sehr kritisch - und ggf. mit fachkundiger Beratung - geklärt werden, ob dies wirklich eine zielführende Option ist. In vielen Fällen kann ein Mediationsverfahren eine Alternative darstellen.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien unter professioneller Anleitung dabei unterstützt werden, selbst eine Lösung für den Konflikt zu erarbeiten. Der Mediator hat dabei die Aufgabe, die Parteien durch das Verfahren zu begleiten und auf die Einhaltung der Verfahrensregeln zu achten. Er unterbreitet keine eigenen Lösungsvorschläge und trifft keine Entscheidung.
Ziel des Verfahrens ist es, dass die Parteien selbst eine Lösung entwickeln, die beide Seiten für sich als Gewinn bewerten (Win-Win-Situation).

Grundprinzipien der Mediation

Freiwilligkeit
Das Verfahren kann nur durchgeführt werden, wenn alle Parteien sich damit einverstanden erklären.

Selbstverantwortlichkeit
Welche Themen Gegenstand des Verfahrens sind, bestimmen die Parteien selbst.

Informiertheit
Die Parteien informieren sich selbst über die für sie relevanten Rahmenbedingungen (z.B. durch Einholung von Rechtsrat).

Vertraulichkeit
Die Durchführung des Verfahrens und dessen Inhalt bleiben vertraulich.

Offenheit
Das Verfahren setzt voraus, dass die Parteien offen miteinander verhandeln wollen.

Es liegt auf der Hand, dass das Mediationsverfahren kein „Allheilmittel" für jede Konfliktsituation ist. Ob ein Konflikt für eine Mediation geeignet ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden.

Wann ist Mediation ein geeignetes Verfahren ?

Folgende Aspekte sprechen für eine Mediation:

Rechtsunsicherheit
Die Behandlung des Konfliktes durch das Gericht kann in vielen Fällen nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Erfahrungsgemäß schätzen Parteien ihre eigenen Erfolgsaussichten jeweils zu optimistisch ein.

Bedeutung der Parteibeziehungen
Neben dem gesellschaftsrechtlichen bestehen oft weitere (meist familiäre) Beziehungen, die durch den Konflikt belastet werden. Häufig ist auch nach Lösung des Konflikts eine weitere Zusammenarbeit der Parteien gewollt bzw. erforderlich.

Vertraulichkeit
Das Mediationsverfahren ist im Gegensatz zu dem öffentlichen Gerichtsverfahren vertraulich.

Gegen eine  Mediation können folgende Aspekte sprechen:

Rechtliche Hindernisse
Handelt es sich bei dem Konflikt um einen juristischen Präzedenzfall, den eine Partei höchstrichterlich klären lassen möchte, so kann dies nur durch ein Gericht erfolgen.

Machtgefälle
Ein erhebliches Machtgefälle zwischen den Parteien macht eine Mediation zumindest schwierig. Die „schwächere" Partei muss hier u.U. den „Schutz durch das Recht" in Anspruch nehmen.

Fehlende Mediationsfähigkeit
Eine Mediation setzt bei allen Beteiligten ein Mindestmaß an Kompromissbereitschaft voraus. Wenn dieses Mindestmaß bei einer Partei nicht vorhanden ist, so spricht dies gegen eine Mediation.

Fazit

Soll man also bei Gesellschafterkonflikten den Versuch einer Mediation „wagen" ? Die Antwort könnte lauten: Nicht immer, aber öfter als man denkt: Nicht immer, weil es hocheskalierte Konflikte gibt, bei denen eine Mediation ausgeschlossen erscheint. Öfter als man denkt, weil eine genaue Analyse des Konfliktes oftmals ergeben wird, dass durch ein Mediationsverfahren ein langwieriger und für alle Seiten verlustreicher Konflikt vermieden werden kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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