Urheberrecht|Warner Bros. Entertainment Inc.|Kanzlei Frommer Legal|Filesharing|Abmahnung

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu der in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment vor. Die Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) gibt in der vorliegenden Abmahnung an, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. (Sitz in Burbank, Kalifornien, USA) zu handeln. Die Kanzlei sei aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an einem Film des Mandanten tätig geworden. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Urheber- bzw. Medienrecht und insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz. Dem Angeschriebenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Film „Birds of Prey (and the Fantabulous Emanzipation of One Harley Quinn)” ohne die Einwilligung des Urhebers auf einer Filesharing-Plattform angeboten und die Übertragung an Dritte dadurch ermöglicht zu haben. Dadurch seien das Verwertungsrecht des Urhebers verletzt worden.

II. Urheberrechtlicher Schutz eines Filmes

Genießt ein Film Werkschutz müssen Dritte die jeweiligen Nutzungsrechte vom Urheber einholen, damit das Werk rechtmäßig genutzt werden kann. Geschieht dies nicht, kommt es häufig dazu, dass der vermeintlich unrechtmäßige Nutzer eine Abmahnung erhält. Mit der Abmahnung soll eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden und es wird oftmals zur Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung aufgefordert.

Es ist jedoch Vorsicht geboten! Nicht immer ist es ratsam eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Abmahnung und die beigefügte Unterlassungserklärung sollten von einem Anwalt überprüft werden. Daher ist es immer empfehlenswert, einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit einzubeziehen.

III. Nutzungsrechte bei einem Film

Damit Dritte ein Filmwerk rechtmäßig nutzen können, müssen sich diese vom Urheber Nutzungsrechte einräumen lassen. Eine Form der Einräumung ist die Lizenz. Der Urheber kann entscheiden, ob er das Nutzungsrecht dauerhaft durch Kauf oder zeitweise durch Miete einräumt. Hat sich ein Dritter nicht die nötigen Nutzungsrechte einräumen lassen, kann er bei Verwendung des Werkes die Verwertungsrechte des Urhebers verletzen.

IV. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt. Außerdem hat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei Erfahrung mit den unterschiedlichsten Kanzleien.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie 24h* – täglich (*soweit technisch verfügbar) telefonisch erreichbar,
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an,
  • Von Mandanten auf anwalt.de bewertete Kanzlei,
  • Viel Erfahrung mit Abmahnungen bei Filesharing.

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