„Mensch ärgere Dich nicht“ - Abmahnung

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Das bekannte Spiel der Schmidt Spiele GmbH ist Gegenstand einer aktuellen Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverletzung. Die Abmahnung wird von der 24IP Law Group Sonneberg Fortmann ausgesprochen. Wir haben bereits über diese Abmahnung berichtet:

„Mensch ärgere Dich nicht“ – Abmahnung von Sonnenberg Fortmann

Markenrecht: Abmahnung Sonnenberg Fortmann für die Schmidt Spiele GmbH („Mensch ärgere dich nicht“)

Die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ aus dem Jahr 1918 sei beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und dem Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Das Spiel und das Spielbrett würden einen erheblichen Bekanntheitsgrad besitzen und daraus folgend eine hohe Kennzeichnungskraft.

Was beinhaltet die Abmahnung von Schmidt Spiele GmbH und 24IP Law Group Sonneberg Fortmann?

Laut der Schmidt Spiele GmbH würde der Abgemahnte auf der Internetplattform „eBay“ ein Gesellschaftsspiel anbieten, welches dem Spiel der Schmidt Spiele GmbH im Wesentlichen entspricht. Der Abgemahnte würde in dem Angebot des Spiels zudem den Markennamen verwenden, sodass er durch dieses Verhalten in die rechtmäßig erworbenen Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH eingreift.

Gem. § 14 Abs. 1, 2 MarkenG steht es dem Markeninhaber zu, es Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht.

Was wird von Schmidt Spiele gefordert?

Rechtlich wird die Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group Sonneberg Fortmann vertreten. Sachbearbeiter sind der Rechtsanwalt Dr. Thomas Urek und der Patentanwalt Christian Fortmann LL.M. Durch die vorgeworfene Markenrechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Bei einer Zuwiderhandlung stünde der Schmidt Spiele GmbH eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001 € zu.

Die Erklärung beinhaltet die Verpflichtung es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ für Gesellschaftsspiele zu verwenden. Zudem würde sich der Abgemahnte verpflichten, über die Vertriebswege, den Umfang der Werbemittel und die Anzahl der verkauften Spiele Auskunft zu erteilen sowie einen Schadensersatzanspruch der Schmidt Spiele GmbH dem Grunde nach anzuerkennen. Mit der Erklärung würde der Abgemahnte der Vernichtung der noch verfügbaren Gesellschaftsspiele zustimmen.

Die Abmahnung enthält darüber hinaus die Aufforderung die Recherchekosten und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 € zu zahlen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung – finden Sie die notwendigen Infos hier

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Die kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie hier ersuchen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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