Mieter dürfen keine Bäume ohne Zustimmung fällen
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[image]Wenn ein Mieter auf seinem gemieteten Grundstück Bäume fällt ohne sich vorher die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen, kann er zu Schadensersatzforderungen herangezogen werden. Zu dieser Einschätzung gelangte das Oberlandesgericht Oldenburg.
In dem vor dem Gericht verhandelten Fall beauftragte eine Frau die Bundesforstbehörde, insgesamt 55 Bäume auf einem Grundstück zu fällen. Das betreffende Teilgrundstück hatte die Beklagte von der Grundstückseigentümerin gemietet. Diese erfuhr von dem Fällen der Bäume erst nachträglich. Daraufhin erhob sie Klage auf Schadensersatz. Die Eigentümerin des Grundstücks forderte von der Mieterin 40.000 Euro, weil sie das Grundstück mit den Bäumen zu einem wesentlich höheren Preis hätte verkaufen können, zumal die Bäume einen Sichtschutz geboten hatten. Ein Interessent, der das Grundstück kaufen wollte, lehnte den Kauf nach den Baumfällarbeiten ab.
Das OLG Oldenburg gab der Klägerin recht und verurteilte die Mieterin zur Zahlung des Schadensersatzes, da sie schuldhaft gehandelt habe. Es lag nämlich kein Einverständnis der Grundstückseigentümerin vor, urteilten die Richter. Die Höhe des Schadensersatzes würde sich dabei aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin ergeben.
(OLG Oldenburg, Urteil v. 25.03.2010, Az.: 14 U 77/09)
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