Mietvertrag kündigen – Wann darf ich meinem Mieter kündigen? Mieter kündigen wegen Eigenbedarf | Update 2023

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So können Sie „richtig“ und ordentlich als Vermieter kündigen: Mietvertrag kündigen als Vermieter

Im deutschen Mietrecht gibt es zahlreiche Gesetze, um Mieter als auch Vermieter zu schützen. Wichtig sind stets die Fragen bezüglich der Beendigung des Mietverhältnisses und unter welchen Umständen ein Vermieter seinen Mieter kündigen darf. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Kündigungsgründe und Fristen für eine Kündigung sowie die besonderen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs.


Wann liegen Kündigungsgründe vor? Als Vermieter dem Mieter kündigen. 

Als Vermieter kann man aus verschiedenen Gründen dem Mieter kündigen. Häufige Gründe sind:

  • Zahlungsverzug: Wenn der Mieter die Miete nicht oder nicht pünktlich zahlt, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen. Jedoch müssen zuvor Abmahnungen erfolgen, in denen eine Fristsetzung zur Nachzahlung gesetzt wird.

  • Vertragsverletzung: Wenn der Mieter gegen die vereinbarten Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt, kann der Vermieter ebenfalls die Kündigung aussprechen. Beispiele hierfür sind Verstöße gegen die Hausordnung, die unerlaubte Untervermietung oder Verstöße gegen ein etwaiges Haustierverbot. Auch die Gefährdung der Mietsache kann ein triftiger Grund sein.

  • Störung des Hausfriedens: Wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, kann der Vermieter auch außerordentlich kündigen. Die Störung des Hausfriedens kann beispielsweise durch Lärmbelästigung oder Belästigung der Nachbarn geschehen.

  • Eigenbedarf: Wenn der Vermieter oder dessen Angehörige die Wohnung nutzen möchten, kann dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.



Mietvertrag kündigen Fristen

Die Kündigungserklärung muss fristgemäß erfolgen. Gemäß § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung grundsätzlich drei Monate. Wenn der Vermieter die Kündigung nicht bis zum dritten Werktag eines Monats ausspricht, verschiebt sich die Frist um einen weiteren Monat. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.

Zusätzlich muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten, wenn der Mietvertrag bereits über fünf Jahre besteht. Nach achtjähriger Mietdauer beträgt die Frist neun Monate. Eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn das Festhalten an den Kündigungsfristen unzumutbar ist.


Mieter kündigen wegen Eigenbedarf

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall und unterliegt besonderen Voraussetzungen gemäß § 573 BGB. Der Vermieter darf Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte oder an nahe Verwandte überlassen will.

Wenn Sie als Vermieter Ihrem Mieter kündigen wollen, müssen Sie sich genau an die gesetzlichen Vorgaben halten. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein und Sie müssen den Mieter weiterhin in der Wohnung dulden. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall Rechtsberatung heranzuziehen.

Besonders im Falle der Eigenbedarfskündigung müssen Sie als Vermieter sorgfältig vorgehen. Hierbei ist nicht nur ein berechtigter Interessenkonflikt zu begründen, sondern auch eine Ersatzwohnung anzubieten, sofern dies für den Vermieter möglich ist. In jedem Fall sollten Sie als Vermieter bedenken, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses für den Mieter oft mit zu bewältigenden Hindernissen verbunden ist. Versuchen Sie daher stets, ein faires Mietverhältnis aufrechtzuerhalten, um auf diese Weise mögliche Konflikte mit dem Mieter zu vermeiden.

Um als Vermieter erfolgreich kündigen zu können, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und den Kündigungsprozess entsprechend auszurichten. Im Falle von Konflikten oder Unklarheiten ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, um mögliche Gerichtsverfahren zu vermeiden.


Wann liegen Kündigungsgründe vor? Als Vermieter dem Mieter kündigen. 

Bei Kündigungen Ihrer Mietverhältnisse helfen wir Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de


Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Quellen 

https://mieterengel.de/vermieterkuendigung/

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mieter-kuendigen-gruende-fristen


Foto(s): Foto von Pixabay von Pexels


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