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Minijob anmelden: Was Sie zu Bedingungen, Bezahlung und Versicherung wissen müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

Experten-Autor dieses Themas

Minijob – was ist das genau?

Manchmal reicht das Einkommen einfach nicht aus, um über den Monat zu kommen. In vielen Bereichen explodieren die Preise regelrecht. Da muss getankt werden, das geliebte Haustier muss zum Tierarzt, die Waschmaschine ging gerade kaputt, man möchte mal Urlaub machen, es steht eine Feier an… Es gibt viele verschiedene Gründe, warum sich Menschen für einen Minijob interessieren. Aber was ist das genau? Was muss ich beachten? Hier kommt ein kleiner Ratgeber, der Ihnen einen ersten Überblick verschaffen soll:

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt des beschäftigten Arbeitnehmers eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.

Das Arbeitsverhältnis kann aber auch von vornherein auf eine ganz bestimmte Zeit festgelegt sein, z. B. bei Aushilfen, Ferienjobbern und Saisonkräften. Das bezeichnet man dann als „kurzfristigen Minijob“ (auch Kurzzeitbeschäftigung genannt). 

Minijob anmelden: Wie viel darf ich verdienen?

Beim Minijob gilt derzeit entweder die feste Einkommensgrenze von 6.456 Euro pro Jahr (538 Euro x 12) oder die zeitliche Grenze (wie bei Saisonkräften kann das monatliche Entgelt schwanken) von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr.

Die wöchentliche Arbeitszeit oder die Zahl der Einsätze spielt beim Minijob keine Rolle. Entscheidend sind der Stundenlohn und der monatliche Verdienst unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze.

Gute Neuigkeiten 

Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro pro Stunde ab Januar 2024 ist auch die Einkommensgrenze für Minijobs von 520 Euro auf 538 Euro im Monat gestiegen. Möglicherweise müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Stundenanzahl dann anpassen, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Seit 2022 müssen Arbeitgeber neben der Steuernummer auch die Steuer-ID ihrer Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln.

Minijob anmelden: Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Ja, das ist möglich. Allerdings darf das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die gesetzliche Einkommensgrenze von 538 Euro pro Monat nicht überschreiten. Ausnahme: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen werden dabei nicht mit angerechnet.

Ein guter Rat 

In einigen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel zur Meldepflicht bei Aufnahme einer Nebentätigkeit. Sind Sie Angestellter im öffentlichen Dienst, ist es sogar Ihre Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren.  

Doch auch wenn es diese Klauseln bei Ihnen nicht gibt: Informieren Sie in einem Gespräch Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit. So gehen Sie Missverständnissen aus dem Weg und spielen mit offenen Karten. Sollte die Nebentätigkeit nämlich in Konkurrenz zu Ihrer Hauptbeschäftigung stehen oder Ihre Leistungsfähigkeit einschränken, könnte es Ärger geben.

Gibt es auch private Minijobs?

Ja, die gibt es durchaus. Man muss nicht nur im gewerblichen Bereich arbeiten. Hier kommen zum Beispiel haushaltsnahe Tätigkeiten wie Putzhilfe, Babysitter oder Gartenhelfer in einem anderen privaten Haushalt zum Tragen. Vorteil: Der entsprechende Arbeitgeber zahlt für den Minijobber im Haushalt nur die Hälfte der gewerblichen Abgaben und profitiert von Steuervorteilen. Außerdem gibt es eine formell vereinfachte Anmeldung.

Werden alle Minijobs gleich bezahlt?

Nein, leider nicht. Da es am Ende des Minijobs um die Anzahl der zu leistenden Stunden geht, gibt es auch hier Unterschiede in der Bezahlung. 

Einer Erhebung vom Februar 2022 zufolge schneiden Impfhelfer und Büroaushilfen am besten ab:

Art des JobsDurchschnittlicher StundenlohnDurchschnittliche Anzahl an Stunden für 450 Euro Verdienst 
Impfhelfer14,70 Euro30:36
Büroaushilfe13,28 Euro33:53
Fahrerjobs13,20 Euro34:05
Kellner12,90 Euro34:53
Hostess/Promoter12,80 Euro35:09
Kassierer12,70 Euro35:25
Inventurjobs12,50 Euro36:00
Kommissionier12,10 Euro37:11

Quelle: Merkur, vom 02. Februar 2022 

Minijob anmelden: Bin ich denn im Minijob auch arbeitsrechtlich abgesichert?

Ja, auf jeden Fall. Hier gelten grundsätzlich die gleichen Rechte wie für Vollzeitbeschäftigte, wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder das Einhalten der Kündigungsfrist. 

Erwerbe ich mit meinem Minijob Leistungsansprüche in der Renten- oder Krankenversicherung?

Jein. Was die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung betrifft, müssten Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Daraus werden dann Pflichtbeitragszeiten erworben und die Beschäftigungszeit wird für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt.

Sie können sich aber auch von dieser Rentenversicherungspflicht befreien lassen und zahlen dann keinen Eigenanteil mehr. Dafür erhalten Sie allerdings auch nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten.

Der Arbeitgeber muss jedoch trotz Ihrer Befreiung seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Zum Punkt „Leistungsansprüche in der Krankenversicherung“ muss gesagt werden, dass kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für Sie als Minijobber entsteht.

Hat der Minijob Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld/Bürgergeld?

Ja. Sie haben einen Freibetrag von 189,40 Euro im Monat. Alles, was darüber hinausgeht, wird ver- beziehungsweise angerechnet.  

Sie sehen, auch bei einem eigentlich schlichten Thema wie „Minijob anmelden“ gibt es Stolpersteine, die es zu beachten gilt. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Friends Stock

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