Mit Erkältung zur Arbeit: Darf der Arbeitgeber deshalb kündigen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Seitdem sich der Umgang mit den Corona-Regeln lockert, nehmen scheinbar auch die Erkältungskrankheiten wieder zu. Nur: Viele Arbeitnehmer wollen sich nicht wegen einer einfachen Erkältung krank melden; man will nicht noch mehr Fehltage anhäufen.

Hinzu kommt: Um einen Corona-Fall im Betrieb zu verhindern, verlangen viele Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern, im Fall von Erkältungssymptomen zuhause zu bleiben. Was riskiert ein Arbeitnehmer, wenn er dennoch trotz Erkältung bei der Arbeit erscheint? Droht ihm die Kündigung? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich gilt: Wer mit einer Erkältung zur Arbeit kommt, dem darf allein deshalb nicht gekündigt werden. Schickt der Arbeitgeber ihn dann aber ausdrücklich nach Hause oder zum Arzt, muss er dieser Anordnung Folge leisten. Weigert sich der Arbeitnehmer, begeht er eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen kann.

Der Arbeitnehmer sollte der Anordnung also nachkommen, dann aber seine Arbeitsleistung weiterhin anbieten, am besten indem er dem Chef in einer Mail mitteilt, dass er arbeitsfähig ist und die Erkältungssymptome seine Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Regelmäßig sollte man auch zum Arzt gehen - falls die Corona-Übertragungsgefahr unbedenklich scheint - und sich untersuchen lassen, und dem Arbeitgeber zeitnah mitteilen, ob der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat oder nicht.

Mitteilen sollte man dem Arbeitgeber regelmäßig auch, ob der Arzt eine covid-19-Infektion festgestellt hat oder nicht. Zu dieser Information ist der Arbeitnehmer aufgrund seiner Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis in der aktuellen Pandemie-Lage wohl verpflichtet.

Wenn der Arbeitgeber dann, gegebenenfalls nach einer Gesundschreibung, immer noch sagt, man solle der Arbeit fern bleiben, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, das heißt: Er muss das Gehalt weiter zahlen, obwohl der Arbeitnehmer weder krank geschrieben war, noch gearbeitet hat. Eine Kündigung ist dann regelmäßig ausgeschlossen, weil der Arbeitnehmer genau das tut, was der Arbeitgeber von ihm verlangt.

Kündigt einem der Arbeitgeber trotzdem, sollte man möglichst noch am selben Tag einen Arbeitsrechtler, am besten eine Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage besprechen. Viele Arbeitgeber verstoßen mit ihren Kündigungen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Wer klagt und dabei alle Fristen einhält, hat oft gute Chancen, seinen Arbeitsplatz zu retten oder eine satte Abfindung zu sichern.

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