Möglichlichkeit der Verfahrenseinstellung

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Jeder Mensch lebt mit der Gefahr, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, insbesondere Autofahrer.

Sie haben einen anderen Wagen leicht berührt, sind ausgestiegen, haben keinen Schaden feststellen können und sind weitergefahren. Für Sie hat sich die Sache erledigt und plötzlich flattert Ihnen Wochen später ein Anhörungsbogen der Polizei ins Haus.

Widerstehen Sie in diesem Fall der Versuchung, bei der Polizei alles erklären zu wollen. So groß der Wunsch sein mag, sich zu rechtfertigen, lassen Sie es. In den seltensten Fällen - oder besser nie - wird dies für Sie von Vorteil sein. Wenden Sie sich stattdessen an einen Anwalt, der zu zuerst Akteneinsicht nehmen wird. Vor Kenntnis der Akte sollte NIE eine Erklärung zur Sache abgegeben werden.

Ihr Anwalt wird dann mit Ihnen erörtern, ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt. Ein Strafverfahren kann mit oder ohne Geldauflage eingestellt werden. Der Vorteil einer Einstellung liegt darin, dass keine Eintragungen im Bundes- und Verkehrszentralregister erfolgen.

Zudem müssen Sie sich nicht einer öffentlichen Hauptverhandlung - in der Regel mit Zuschauern - aussetzen. Ihnen muss außerdem klar sein, dass eine Verhandlung in den seltensten Fällen mit einem Freispruch endet. Die Freispruchquote in Deutschland liegt bei unter 5%!

In der Regel führt eine Verfahrenseinstellung auch schneller zu einer Beendigung des Verfahrens. Für Sie ist die Sache dann erledigt und Sie müssen nicht auf einen belastenden Verhandlungstermin warten.

Sollte eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen, so wird Ihr Rechtsanwalt dies bei der Staatsanwaltschaft anregen. Gegebenenfalls wird er neben einer schriftlichen Erklärung persönlich mit dem Staatsanwalt reden und geschickt verhandeln. Unter Umständen hat sich Ihr Verfahren nach einem solchen Gespräch erledigt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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