Mox Telecom AG - Gesellschaft erklärt: Anleihegläubiger sollten sich auf Verluste einstellen

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Nach dem überraschenden Insolvenzantrag der Mox Telecom AG hat nun das Amtsgericht Düsseldorf dem Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens stattgegeben und zugleich die vorläufige Eigenverwaltung durch den Vorstand angeordnet. Als Sachwalter ist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg eingesetzt worden. Im Herbst 2014 soll ein Sanierungsplan vorgestellt werden.

Was dieser Sanierungsplan für die Anleihegläubiger bedeuten kann, lassen die offiziellen Stellungnahmen der Gesellschaft erahnen, die gegenüber den in der Interessengemeinschaft Mox Telecom AG organisierten Anleihegläubigern abgegeben wurden. Als Anleihegläubiger solle man sich darauf einrichten, so die Gesellschaft, dass das Insolvenzverfahren für große Teile der eigenen Investition einen Ausfall bedeuten könne.

Klang die Pressemeldung über die Beantragung des Schutzschirmverfahrens am 17.06.2014 noch danach, als ob die Gesellschaft nur etwas Zeit benötige, um einen neuen Kreditgeber zu finden, sind die aktuellen Verlautbarungen der Gesellschaft völlig anders. Statt Sanierung spricht man mittlerweile von „Schadensermittlung und Schadensbegrenzung“. Es steht also konkret zu befürchten, dass man versuchen wird, sich insbesondere auf Kosten der Anleihegläubiger und Aktionäre zu sanieren.

Bislang lässt die Informationspolitik der Gesellschaft leider zu wünschen übrig, gerade auch was die Frage angeht, was die Banken dazu bewogen hat, die Kredite nicht zu verlängern. Diese Frage dürfte eng damit verbunden sein, wie es um die Gesellschaft finanziell tatsächlich bestellt ist. Bezeichnend ist die Tatsache, dass man noch vor wenigen Wochen mit der Veröffentlichung von vorläufigen Zahlen für das Jahr 2013 den Eindruck erweckte, das Unternehmen sei kerngesund. Dass der nun eingetretene finanzielle Engpass für die Gesellschaft selbst derart überraschend eingetreten sein soll, ist kaum nachzuvollziehen.

Sollte bis zum Herbst kein tragfähiger Sanierungsplan zustande kommen, droht der Gesellschaft die Regelinsolvenz. Dann bliebe den Anleihegläubigern nur eine mögliche Quote aus dem Insolvenzverfahren neben allen weiteren Gläubigern. Vor diesem Hintergrund sollten die Anleihegläubiger geschlossen die frühzeitige Beteiligung und Information in dem nun eröffneten Schutzschirmverfahren einfordern.

Für betroffene Anleihegläubiger hat die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.

Wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Simon Bender per E-Mail oder per Fax. Alle weiteren Informationen finden Sie auch auf unserer Website.



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