MPC Schiffsfonds MS „Santa P-Schiffe“ – Verkauf der Schiffe droht!

  • 2 Minuten Lesezeit

Befürchtungen zu bestätigen

Wie die Treuhandgesellschaft TVP in einem Schreiben an alle Gesellschafter vom 10.07.2013 mitteilt ist die Kapitalmaßnahme 2013, die das Überleben des Fonds sichern sollte, gescheitert. Gemäß dem Finanzierungskonzept 2013 wären Neukapitalzeichnungen in Höhe von 19 Mio. EUR erforderlich gewesen, tatsächlich haben sich nur insgesamt 502 Gesellschafter bereitgefunden, der Gesellschaft 2,6 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Diese erschreckend geringe Quote zeigt, dass die Gesellschafter selbst nicht mehr an die Zukunft des Fonds glaubten.

Es ist nun zu e erwarten, dass die Schiffe verkauft werden. Wie die Gesellschaft mitteilt, werden sich aus diesen Verkaufserlösen aber keinerlei Rückflüsse auf das eingesetzte Kapital der Gesellschafter ergeben. Damit wird der Totalverlust eintreten. Aber es kommt noch schlimmer: Es ist auch davon auszugehen, dass die Banken aufgrund der Außenhaftung der Gesellschafter gemäß § 172 Abs. 4 HGB von den Gesellschafter die Rückzahlung der bisherigen Ausschüttungen in Höhe von 18,5 % auf das eingesetzte Kommanditkapital fordern werden.

Wir raten, die aktuelle Situation zum Anlass zu nehmen um zu prüfen, ob nicht ein kompletter Ausstieg aus der Beteiligung möglich ist. Aus Gesprächen mit von uns betreuten Anlegern wissen wir, dass häufig weder über die Höhe der nicht investiv verwendeten Gelder (Weichkosten von teilweise mehr als 40 %) noch über die Höhe der Vertriebsprovisionen (mehr als 30 %) aufgeklärt worden ist. Darüber hinaus weisen auch die diesbezüglichen Verkaufsprospekte erhebliche Mängel auf, da sich diese Angaben den Prospekten nicht bzw. nicht deutlich genug nachvollziehen lassen. Auch auf die langfristige Bindung des Kapitals sowie die Tatsache, dass für derartige Beteiligungen kein Zweitmarkt existiert war in der Regel in den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen worden. Liegen solche Aufklärungsmängel im Einzelfall vor bestehen gute Chancen auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater.

Die KKWV-Anwaltskanzlei bereit zurzeit für einige Gesellschafter Klagen auf Rückabwicklung der Beteiligung vor. Diese Klagen richten sich gegen die Vermittlungsgesellschaften, aber auch gegen die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft, die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema