MPC-Schiffsfonds – Weitere Insolvenzen bei MS Santa Fabiola, MS Santa Felicita und MS Santa Patricia

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Für Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses MPC (Münchmeyer Petersen Capital) investiert haben, beginnt das Jahr 2014 so wie das vergangene Jahr endete: Mit neuen Hiobsbotschaften!

Bereits im November 2013 hatten die Schifffahrtsgesellschaften MS Santa Victoria, MS Santa Virginia und MS Santa Priscilla Insolvenz anmelden müssen. Ende Januar 2014 folgten nun die Insolvenzanträge der MS Santa Fabiola, MS Santa Felicita und MS Santa Patricia.  

Das Emissionshaus MPC hatte die Containerschiffe zusammen mit der Offen-Reederei emittiert. Doch bereits ab 2008 gerieten die Fonds in den Sog des sich abschwächenden Schiffsmarktes und zahlten keine Ausschüttungen mehr. Auch die ab 2011 gemachten Versuche, von den Investoren neue Liquidität zu erhalten, sind gescheitert. Nachdem die Banken bestehende Darlehen nicht verlängerten und auch der Verkauf der Schiffe am freien Markt ohne Erfolg war, blieb nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.

Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage, da die Bankverbindlichkeiten in der Regel den Wert des Schiffes deutlich übersteigen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass gezahlte Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurückgefordert werden. Denn bei diesen Ausschüttungen handelte es sich nicht um Gewinne des Unternehmens sondern um Darlehen aus der Liquidität.

Für die Anleger bleibt damit nur die Alternative die Beteiligung abzuschreiben oder Schadensersatzansprüche beteiligten Personen oder Gesellschaften geltend zu machen.

Aus Gesprächen mit einer Vielzahl von betroffenen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise der Schiffsfonds realisieren, von den Beratern vor der Zeichnung nicht aufgeklärt worden waren. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die das Risiko in sich bergen, das das eingesetzte Kapital zumindest teilweise verloren geht (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az. III ZR 249/09). Häufig wurde aber nicht oder nicht vollständig über die Risiken von solchen Beteiligungen aufgeklärt, wie z. B. über

  • hohe Vertriebskosten (bei einigen Fonds mehr als 30 %),
  • hohe Weichkostenbelastung (teilweise mehr als 50 %),
  • Totalverlustrisiko der Einlage,
  • starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen der Festcharter,
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert,
  • Währungsrisiko bei Schiffsfinanzierung in Yen-Darlehen,
  • mangelnde Verkäuflichkeit der Beteiligung wegen fehlenden Zweitmarkts,
  • Möglichkeit der Rückforderung der Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB,
  • an Banken und Vermittler gezahlte Provisionen (insb. kick-back-Zahlungen),
  • fehlende Eignung des Fonds für die Altersvorsorge.

Die von unserer Kanzlei vorgenommene Auswertung von zahlreichen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Kurzprospekte, Flyer) bei diversen Schiffsfonds hat zudem ergeben, dass diese häufig nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung aufklären.

 Wurde nur über einige der oben beschriebenen Punkte im Gespräch nicht aufgeklärt bestehen gute Chancen einen Schadensersatzanspruch und damit eine Rückabwicklung der Beteiligung zu begründen. Ein solcher Anspruch richtet sich, neben dem Vermittler oder Berater, auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.05.2012) auf für Fehler des Vertriebs bzw. fehlerhafte Verkaufsunterlagen haften.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht daher gerne für die individuelle Prüfung Ihres Falles zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki zur Verfügung (info@kkwv-augsburg.de oder Tel: 0821/43 99 86 70).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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