MPU nicht bestanden, was nun?

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Wer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis einen Antrag auf Wiedererteilung/Neuerteilung stellt, bekommt in manchen Fällen die Anordnung einer MPU ausgesprochen. Hier soll dann die Frage von Alkoholproblemen und/oder Drogenproblemen geklärt werden. In manchen Fällen soll auch die charakterliche Eignung überprüft werden, weil beispielweise die Entziehung wegen zu vieler Punkte oder sonstigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr erfolgte. Dies gibt die Führerscheinstelle nach der Antragstellung bekannt. Sie setzt eine Frist zur Vorlage des Gutachtens, die unbedingt zu beachten ist. Nur von der Führerscheinstelle kann die Auflage zur MPU erfolgen – ein Strafgericht ist hierzu nicht berechtigt. Ist einmal solche Auflage erfolgt, ist es nicht möglich, diese isoliert anzugreifen. Voraussetzung für die Wiedererteilung des Führerscheins ist dann die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens.

Der Antragssteller muss daher der Führerscheinstelle bekannt geben, wo er sich untersuchen lassen will. Danach erfolgt der Prüfantrag durch die Behörde und es gibt dann von der Prüfstelle einen Termin zugeschickt.

Der erste Fehler, der gemacht werden kann, ist es, die Prüfstelle zu berechtigen, selbstständig das Gutachten an die Führerscheinstelle schicken zu dürfen. Ist nämlich das Gutachten negativ, befindet sich dieses „schlechte“ Gutachten in der Führerscheinakte und wird vom nächsten Prüfer gesehen. Also:

Niemals die Prüfstelle berechtigen, das Gutachten 
zur Führerscheinstelle schicken zu dürfen.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

Wenn das Gutachten negativ ausfällt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anfechtung. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch aussichtslos. Nur wenn der Gutachter nachweislich von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, die für die medizinische Würdigung wichtig sind, gibt es eine Chance. Gegen die medizinische Würdigung als solche anzukämpfen ist hoffnungslos. Stattdessen sollte man dieses Geld und diese Energie in eine neue Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt investieren. In jedem negativen Gutachten steckt auch etwas Positives: Es werden individuelle Handlungstipps für ein positives Gutachten gegeben.

Der zweite Fehler, den man hier machen kann, ist dieses Gutachten an die Führerscheinstelle zu schicken. Auch wenn die von der Führerscheinstelle zur Vorlage des Gutachtens gesetzte Frist zu ablaufen droht:

Niemals ein negatives Gutachten
zur Führerscheinstelle rausschicken!

Wie gehe ich aber nun mit meinem Antrag um?

Wenn das Gutachten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt wird, wird die Führerscheinstelle den Antrag ablehnen – dies ist zwar nicht mit Mehrkosten verbunden, allerdings wird diese „Versagung der Fahrerlaubnis“ in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Diese Eintragung bleibt sehr lange erhalten und ist für die Behörden und Gerichte sichtbar.

Der dritte Fehler, den man hier machen kann, ist an seinem Antrag festzuhalten. Daher:

Den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle 
sofort vor Fristablauf zurücknehmen!


Viel Erfolg und beim nächsten Mal wird es klappen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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