MS Euro Snow: Rückforderung des Insolvenzverwalters! Was tun? Anwälte informieren!

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Bei dem seit dem Jahr 2015 insolventen Schiffsfonds MS Euro Snow UG & Co. KG fordert der Insolvenzverwalter Dr. Sven Holger Undritz inzwischen die Anleger zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen auf.

Die Anleger sind hiermit doppelt betroffen: Sie haben nicht nur in der Insolvenz bereits ihr Geld verloren, sondern müssen nun auch bereits erhaltene Ausschüttungen, die sie bereits für sicher geglaubt hatten, zurückzahlen. Möglich macht das die Regelung des § 172 IV HGB, wonach die Anleger in bestimmten Fällen zur Rückzahlung verpflichtet sind.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg rät allen betroffenen Anlegern jedoch, umgehend fachanwaltlich prüfen zu lassen, ob das Rückzahlungsbegehren des Insolvenzverwalters gerechtfertigt ist oder nicht.

Denn nur in eng umgrenzten Fallgruppen ist der Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen verpflichtet, etwa wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Außerdem muss der Insolvenzverwalter z. B. nachweisen, dass die Gläubigerforderungen nicht durch das Vermögen der Gesellschaft gedeckt werden.

Betroffene Anleger sollten also umgehend fachanwaltlich prüfen lassen, ob die Jahresabschlüsse und die Kapitalkontenverläufe wirklich die Behauptung des Insolvenzverwalters stützen und ob eine saubere Insolvenzaufstellung vorliegt, aus der sich ebenfalls eindeutige Rückschlüsse ziehen lassen etc.

Anleger sollten hier umgehend das Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters fachkundig überprüfen lassen, denn Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weisen darauf hin, dass Anleger, die die Forderung des Insolvenzverwalters nicht begleichen und auch nicht fristgerecht reagieren, riskieren, demnächst vom Insolvenzverwalter verklagt zu werden, was weitere erhebliche Kosten verursachen könnte.

Von daher sind Anleger gut beraten, das Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters bereits außergerichtlich überprüfen zu lassen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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